Bebauungsplan IX-33

für die Grundstücke
Mecklenburgische Straße 1-11, Brabanter Straße 25-26 und Am Volkspark 71-78
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 20.08.1960 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-33

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.3 MB)

  • Bebauungsplan IX-33 Begründung

    PDF-Dokument (136.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Durch den Betrieb der Kindertagesstätte dürfen keine Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursacht werden.
  2. Innerhalb der nicht überbaubaren Flächen der Baugrundstücke können bauliche Nebenanlagen wie Müllhäuschen usw. ausnahmsweise an geeigneter Stelle zugelassen werden.
  3. Die privaten Grünflächen sind vom Eigentümer gärtnerisch zu gestalten und zu unterhalten, Vitrinen und Ankündigungsmittel jeder Art sind in ihrem Bereich unzulässig.
  4. Der Schutzstreifen darf nur mit leicht zu beseitigendem Pflaster oder flachwurzelnden Anpflanzungen versehen werden.
  5. Die Führung und Abmessung der Wohnwege, die Lage und Abmessung der Wageneinstellplätze, Kinderspielplätze und Wirtschaftsflächen, die mit der sonstigen Nutzung des Grundstücks in Zusammenhang stehen, sind nicht Gegenstand der Festsetzung; Veränderungen können auf Kosten der privaten Grünflächen gefordert oder zugelassen werden.
  6. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  7. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.