Bebauungsplan IX-56

für die Grundstücke
Bundesallee 168-175, Badensche Straße 38-39 und Waghäuseler Straße 18-19
im Bezirk Wilmersdorf

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 24.06.1961 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-56

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  • Bebauungsplan IX-56 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Innerhalb der Sonderzweckfläche sind nur bauliche Anlagen, Betriebe und sonstige Einrichtungen zulässig, deren Benutzung keine Nachteile oder Belästigungen verursachen kann, die für die nähere Umgebung nicht zumutbar sind.
  2. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Soweit der Plan nichts anderes festsetzt, gelten die baurechtlichen Vorschriften.