Bebauungsplan IX-72

für das Gelände zwischen
Friedrichshaller Straße, Mecklenburgische Straße, Zoppoter Straße, Heiligendammer Straße, Dievenowstraße, Breite Straße und Oeynhauser Straße
im Bezirk Wilmersdorf (Ortsteile Wilmersdorf und Schmargendorf)

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Die Änderung vom 13.12.1963 ist in die Abzeichnung eingearbeitet.

Teilweise durch den Bebauungsplan 4-38 ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-72

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.4 MB)

  • Bebauungsplan IX-72 Begründung

    PDF-Dokument (1.3 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Im Bereich der Fläche A-B-C-D-E-A können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
  2. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wohnwege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.