Bebauungsplan VII-43

für die Grundstücke
Schillerstraße 111-127, Goethestraße 8-12, Schlüterstraße 79/Grolmanstraße 9 (teilweise), Schlüterstraße 80, Grolmanstraße 10-13 und 59a-66 und einem Abschnitt der Grolmanstraße
im Bezirk Charlottenburg

Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 02.06.1972 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan VII-43

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (3.9 MB)

  • Bebauungsplan VII-43 Begründung

    PDF-Dokument (277.0 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen oberhalb der Geländeoberfläche unberücksichtigt, wenn unter Anrechnung dieser Fläche die Geschoßflächenzahl 1,6 nicht überschritten wird.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt im allgemeinen Wohngebiet 200,0 m, gerechnet von der Baugrenze an.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden. Im Bereich der als überbaubar festgesetzten Fläche sind bauliche Anlagen nur ausnahmsweise zulässig, wenn Belange der zuständigen Unternehmensträger nicht entgegenstehen.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.