Bebauungsplan VII-20-1

für die Grundstücke
Fasanenstraße 6, Kantstraße 15-16 und Uhlandstraße 190-194
im Bezirk Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-20-1

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.9 MB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die Baugrundstücke im Kerngebiet sind hinter den Baugrenzen in voller Tiefe überbaubar.
  2. Im Kerngebiet sind Wohnungen nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15.September 1977 allgemein zulässig.
  3. Im Einzelfall können Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse bis zu sieben Vollgeschossen und von der Grundflächenzahl zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl nicht überschritten wird.
  4. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  5. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.August 1976 bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.