Bebauungsplan VII-19

für das Gelände zwischen
Mierendorffstraße, Nordhauser Straße, Sömmeringstraße und der Spree
im Bezirk Charlottenburg

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan VII-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt. Dieser Bebauungsplan wird durch den Bebauungsplan VII-19-1 teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan VII-19

    Plangröße 840 × 594 mm

    PDF-Dokument (4.4 MB)

  • Bebauungsplan VII-19 Begründung

    PDF-Dokument (217.6 kB)

Planergänzungsbestimmungen

  1. Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastenden Flächen dürfen nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  2. Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  3. Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.