Lern- und Unterrichtsmittel

Lehr- und Lernmittel
Ausstattung der Schulen mit Lern- und Unterrichtsmitteln gem. § 7 Abs. 2 und 4 SchulG zur eigenverantwortlichen Verwendung
  • Berechnung des Schulbudgets für das jeweilige Haushaltsjahr auf Grundlage der Mindeststandards für Lehr- und Lernmittel, der Schülerzahl und der Zahl der von der Zahlung eines Eigenanteils bei Lernmitteln befreiten Schülerinnen und Schülern
  • Zuweisung der Sachmittel an die Schulen
  • Buchung der Mittel auf der Grundlage der eingereichten Aufträge und Rechnungen
  • Beratung der Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Bewirtschaftung von SB – Mitteln
  • Bearbeitung der Anträge der privaten Schulen auf Zuwendungen von Lernmitteln