Schiedsamt, Schiedsverfahren, Schiedspersonen

Vertragen statt Klagen

  • Vertragen statt Klagen

    PDF-Dokument (90.6 kB)

  • Flyer Schiedsamt

    PDF-Dokument (732.4 kB)

Schiedsverfahren

Schwarze und weiße Hand fassen sich an

Manchmal erscheinen Rechtstreitigkeiten unausweichlich, nicht immer aber müssen gleich Gerichte bemüht werden. Oft ist ein Schiedsverfahren die zeitsparendere und kostengünstigere Alternative. Das Schiedsverfahren ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Dies betrifft sowohl zivil- als auch strafrechtliche Angelegenheiten.

In jedem Bezirk gibt es ehrenamtlich tätige Schiedsfrauen und -männer, die von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von jeweils fünf Jahren gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, zwischen den Streitenden zu vermitteln. Sie unterliegen der absoluten Schweigepflicht und haben die nötigen Befugnisse, um eine rechtlich verbindliche Einigung durchzuführen. Die Verfahren finden zumeist in privater Umgebung statt. Aufgabe der Schiedsleute ist es, einvernehmliche Lösung für Streitigkeiten zu finden.

Dabei kann es sich bei Zivilsachen um vermögensrechtliche Fragen wie z.B. um Rechnungen von Handwerkern oder um Schadensersatzansprüche handeln. Wenn bei Straftaten kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, können Betroffene nur eine Privatklage erheben. Vor einer gerichtlichen Klärung muss jedoch zwingend ein Schiedsverfahren durchgeführt werden. Im Wesentlichen betroffen sind davon folgende Delikte: Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Verletzung des Briefgeheimnisses.

Die Gebühren für ein Schiedsverfahren sind gering und übersteigen selten 35 EUR. Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen zumindest einen Teil der Kosten.
Die Rechtsgrundlage für Schiedsverfahren ergibt sich aus dem Berliner Schiedsamtsgesetz.

Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Amtsbezirk die beschuldigte Partei wohnt. Ein entsprechendes Straßenverzeichnis ist unten zum download aufgeführt.

Eine Liste der für Charlottenburg-Wilmersdorf zuständigen Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie die Zuordnung der Wohnanschrift zum zuständigen Schiedsbezirk sehen Sie unten.

  • Straßenverzeichnis Schiedsamt

    PDF-Dokument (101.5 kB)

Schiedspersonen in Charlottenburg-Wilmersdorf

Schiedsamtsbezirk 1
Frau Anke Schönberg, Tel. 341 11 06
E-Mail
Zillestr. 100, 10585 Berlin
Vertretung: Schiedsamtsbezirk 2

Schiedsamtsbezirk 2
Herr Dr. Norbert Jacob, Tel. 701 323 46
E-Mail
Nassauische Str. 49, 10717 Berlin
Vertretung: Schiedsamtsbezirk 1

Schiedsamtsbezirk 3
unbesetzt

Schiedsamtsbezirk 4
unbesetzt

Schiedsamtsbezirk 5
unbesetzt

Schiedsamtsbezirk 6
unbesetzt

Schiedsamtsbezirk 7
unbesetzt

Schiedsamtsbezirk 8
unbesetzt

Serviceangebot

Die Schiedsleute haben keine festen Sprechzeiten, sondern vereinbaren mit Ihnen telefonisch einen individuellen Termin.
Die örtliche Zuständigkeit der Schiedsleute richtet sich nach dem Wohnort des/der Antragsgegner/-in.

Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Acer:

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174-177
10713 Berlin
Tel 9029 – 15025
Fax: 9029 – 15029
E-Mail

Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie ebenfalls in unseren Bürgerämtern, bei Ihrem Polizeiabschnitt oder in den Rathäusern.
Sollten Sie selbst Interesse daran haben, eine Schiedsamtstätigkeit auszuüben, so wenden Sie sich bitte an Frau Acer.