BA-Beschlussprotkoll 18. Oktober 2022

Beschluss Nr. 57

Öffentlich

3. Beschlüsse:

3.1 Aufstellungsbeschluss
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-82 VE für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfs vom .2022 aufzustellen. Die im Geltungsbereich bisher geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplans IX-194 (festgesetzt am 04.11.2002) sollen ersetzt werden.

3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- gemäß § 30 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB -

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 4-82 VE soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

3.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.

Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.

3.4 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 Abs. 2 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-82 VE und der Begründung aufzufordern.

Beschluss Nr. 58

Öffentlich

2. Beschlüsse:

2.1 Änderungsbeschluss:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den
Bebauungsplanentwurf IX-149-1 vom 18. Januar 2013 mit den Deckblättern
vom 28. April 2015, vom 7. Januar 2019, vom 24. Februar 2020 und
vom 4. Dezember 2020 durch das Deckblatt vom
6. Dezember 2021 zu ändern.

2.2 Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs IX-149-1:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt den Inhalt des
Bebauungsplanentwurfs IX-149-1 vom 18. Januar 2013 mit den Deckblättern vom 28. April 2015, vom 7. Januar 2019, vom 24. Februar 2020, vom 4. Dezember 2020 und vom 6. Dezember 2021 einschließlich der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans IX-149-1 (s. Anlage 1).

2.3 Beschluss zur Überweisung der BVV Vorlage z.B. Drs. Nr. 271/6:
- gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf IX-149-1 vom 18. Januar 2013 mit den Deckblättern vom 28. April 2015, vom 7. Januar 2019, vom 24. Februar 2020, vom 4. Dezember 2020 und vom 6. Dezember 2021 und die dazugehörige Begründung und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Zustimmung im Rahmen des Festsetzungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB mit der Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache Nr. 271/6 (Anlage 1), der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss Nr. 59

Öffentlich

Das bezirkliche Social-Media-Konzept (BA-Beschluss Nr. 278 (5. WP) vom 24.11.2020) wird wie folgt angepasst:

Die Abteilungen haben abweichend von dem Konzept die Entscheidungsmöglichkeit, im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Geschäftsführung die Möglichkeit eigene Facebook-, Instagram und YouTube-Seiten zu unterhalten. Diese laufen als eigenständige Seiten unter dem Dach der jeweiligen Bezirksamtsseiten, das heißt nach einheitlichen Gestal-tungsgrundlagen. Die Pressestelle unterstützt die Abteilungen bei der Umsetzung eigener Internetseiten. Die redaktionellen Inhalte und die Überwachung der Seiten liegt bei den jeweiligen Abteilungen.