BA-Beschlussprotokoll vom 17. Mai 2016

203. Sitzung

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 334

Öffentlich!

3. Beschlüsse:

3.1 Aufstellungsbeschluss:
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebau-ungsplan VII-63a-1B für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich als Ergänzung des Bebauungsplans VII-63a vom 7. Januar 1973 aufzustellen.

3.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB –

Der Bebauungsplanentwurf VII-63a-1B soll als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

3.3 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf
VII-63a-1B vom 20. April 2016 (Reg.Nr. 2247) und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 335

Öffentlich

2. Beschlüsse:

2.1 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs und des Titels:
– gemäß § 11 Abs. 1 AGBauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Gel-tungsbereich und den Titel des mit Aufstellungsbeschluss vom 6. März 2012 eingeleiteten Bebauungsplanes 4-53 (Entwurf vom 28. Februar 2012, Reg. Nr. 2226) zu ändern.

Die Grundstücke Brandenburgische Straße 53/ U-Bhf. Konstanzer Straße, Kon-stanzer Straße 18, 20/ Westfälische Straße 9, 12, 14 sowie das Grundstück Westfälische Straße 15 (teilweise) werden aus dem Geltungsbereich entlassen. In den Geltungsbereich aufgenommen werden hingegen das Grundstück Müns-tersche Straße 4/ Westfälische Straße 16, 16A, 17, 17A und das Flurstück 415 des Grundstücks Münstersche Straße 6 (alle jeweils teilweise). Bei dem aufzu-stellenden Bebauungsplan handelt es sich nunmehr um einen einfachen Be-bauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB. Entsprechend der Kennzeichnungs-systematik für Bebauungspläne wird der B-Plan-Nummer ein großes „B“ hinzu-gefügt. Der neue Titel lautet wie folgt:

„Bebauungsplan 4-53 B für die Grundstücke Westfälische Straße 15, Münstersche Straße 4/ Westfälische Straße 16, 16A, 17, 17A und das Flurstück 415 des Grundstücks Münstersche Straße 6 (alle jeweils teilweise) im Bezirk Char-lottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Wilmersdorf“

Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes 4-53 B soll für den neuen Geltungsbereich erfolgen.

2.2 Beschluss zur Änderung der Bebauungsplaninhalte:
– gemäß § 11 Abs. 1 AGBauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebau-ungsplanentwurf 4-53 (Entwurf vom 28. Februar 2012, Reg. Nr. 2226) gemäß der anliegenden Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes 4-53 B vom 14. April 2016 (Reg. Nr. 2226 a) erfolgen.

2.3 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf
4-53 B und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 336

Öffentlich!

3. Beschlüsse:

3.1 Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanenwurfs 4-42 (Deckblatt vom 28. April 2016) sowie des Umweltberichts
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, das Bebau-ungsplanverfahren 4-42 mit den geänderten Inhalten (Deckblatt vom
28. April 2016 – Anlage 1 -) fortzuführen.

3.2 Beschluss zur Durchführung der erneuten Öffentliche Auslegung
- gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 1 AGBauGB -

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebau-ungsplanenwurf 4-42 mit Deckblatt vom 28. April 2016 einschließlich Begründung und Umweltbericht erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erneut zur Stellungnahme aufzufordern.

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 339

Öffentlich!

Das Bezirksamt beschließt die als Anlage beigefügte Checkliste Disability Mainstreaming.