Amt für Ausbildungsförderung in Italien

Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise in Italien, Vatikanstadt oder San Marino verbringen, können vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unter bestimmten Voraussetzungen Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

Zuständigkeiten nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens

Sachbearbeiter/in Anfangsbuchstaben (Nachnamen) Telefon (030)
Frau Bänsch A – J 9029-13473
Frau Tegge K – N 9029-13478
Frau Helm O – Z 9029-13475

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Sofern Unterlagen nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, ist stets eine Übersetzung beizufügen. Diese können Sie selbst verfassen, es wird keine Beglaubigung benötigt.

  • Bestätigung über die Teilnahme an einem Austausch- oder Kooperationsprogramm (zum Beispiel ERASMUS)
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Formblatt 1 Antrag auf Ausbildungsförderung

    PDF-Dokument (557.2 kB)

  • Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern oder des Ehepartners

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Formblatt 5 Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG

    PDF-Dokument (257.9 kB)

  • Formblatt 6 Ausbildung im Ausland Zusatzblatt

    PDF-Dokument (359.8 kB)

Erläuterungen zu den einzureichenden Unterlagen

zu Formblatt 1
  • Beachten Sie, dass zu einigen Angaben weitere Belege benötigt werden, zum Beispiel, wenn Sie Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen und wenn Sie Einkommen oder Vermögen haben.
zu Formblatt 3
  • Wenn Sie bisher elternunabhängige Förderung erhielten, brauchen Sie das Formblatt 3 nicht einreichen, übersenden Sie aber eine Kopie Ihres letzten BAföG-Bescheids.
  • Der BWZ beginnt (wenn der Antrag bis dahin vorliegt) mit der Aufnahme Ihrer Auslandsausbildung. Wenn diese zum Beispiel im Jahr 2005 beginnt, sind auf der zweiten Seite des Formblatts 3 die Verhältnisse im Kalenderjahr 2003 anzugeben.
  • Als Einkommensnachweise der Eltern zählen der Einkommensteuerbescheid und ggf. die Rentenbescheide. Wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt, bitte eine Kopie der Lohnsteuerkarte einreichen oder (bei Selbständigen) eine Erklärung des Steuerberaters.
  • Lohnersatzleistungen müssen gesondert nachgewiesen werden, z.B. durch Vorlage der Entgeltbescheinigungen.
  • Wenn Sie Geschwister haben, reichen Sie bitte aktuelle Ausbildungsnachweise ein.
  • Wenn Ihren Eltern im Einkommensteuerbescheid ein Pauschbetrag für eine schwerbehinderte Person gewährt wird, übersenden Sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweis.
zu Formblatt 5
  • Wenn Sie das Formblatt 5 (nach dem Ende Ihres Grundstudiums) beim Inlandsamt vorgelegt haben, brauchen Sie dieses nicht einreichen.
  • Andernfalls reichen Sie das Formblatt 5 für das Ende des letzten Semesters vor dem Auslandsaufenthalt ein.
zu Formblatt 6
  • Tragen Sie bitte den Vorlesungszeitraum der italienischen Ausbildungsstätte ohne die Zeiten etwaiger Sprachkurse ein.
  • Ausbildungshilfen (zum Beispiel Stipendien) sind zu belegen.
  • Studiengebühren sind durch Einreichung der Zahlungsquittungen zu belegen. Diese können auch nach der Antragstellung nachgereicht werden.
  • Praktikanten müssen den mittleren Teil der zweiten Seite von der inländischen Ausbildungsstätte ausfüllen lassen und eine Kopie des Praktikumsvertrag einreichen.
zum Austauschprogramm
  • Reichen Sie bitte eine Bestätigung ein, aus der der Zeitraum der Förderung ersichtlich ist.
  • Wenn Sie nicht im Rahmen eines Austauschprogramms in Italien studieren, kann eine Förderung erst bewilligt werden, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung der italienischen Ausbildungsstätte eingereicht haben.
zur Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Als Student können Sie Ihre letzte Immatrikulationsbescheinigung vom Inland einreichen, wenn diese den Zusatz “Bescheinigung nach § 9 BAföG” enthält.
  • Wenn Sie Schüler sind, lassen Sie das Formlatt 2 von Ihrer inländischen Schule ausfüllen und übersenden Sie eine Aufnahmebestätigung der italienischen Schule.