Direkt zum Inhalt der Seite springen

Amt für Ausbildungsförderung in Italien

Auszubildende, die einen Teil ihrer Ausbildung in Italien verbringen, können vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unter bestimmten Voraussetzungen Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.

ACHTUNG! Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes

Auszubildende, die bereits in Italien studieren oder in Italien studieren wollen, müssen keine Inlandsausbildung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG mehr nachweisen, um BAföG-Leistungen dem Grunde nach beanspruchen zu können.

Ein Leistungsanspruch besteht frühestens ab Monat der Antragstellung. Zur Fristwahrung können formlose Anträge auch per Fax übersandt werden!

Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG erteilte Ablehnungen können 4 Jahre rückwirkend auf Antrag überprüft werden.

Zuständigkeiten

Anfangsbuchstabe des Nachnamens Telefon Sachbearbeiterin Fax
B, I - K, U - Z 030 9029 13473 Frau Bänsch 030 9029 13460
A, G, H, R - T 030 9029 13475 Frau Helm
C - F, L - Q 030 9029 13472 Frau Mohammed

Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

  • Die Formblätter (auch unter www.das-neue-bafoeg.de erhältlich)(Externer Link)

    Sofern Unterlagen nicht in deutscher Sprache eingereicht werden, ist STETS eine Übersetzung beizufügen. Diese können Sie selbst verfassen, es wird keine Beglaubigung benötigt.

  • Bestätigung über die Teilnahme an einem Austausch- oder Kooperationsprogramm (zum Beispiel ERASMUS)
  • Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Formblatt 1 ab 2011

    Formblatt 1 ab 2011 laden »

    (1241831 Bytes)
  • Anlage 1 zu Formblatt 1 ab 2011

    Anlage 1 zu Formblatt 1 ab 2011 laden »

    (993838 Bytes)
  • Formblatt 3 ab 2011

    Formblatt 3 ab 2011 laden »

    (1189721 Bytes)
  • Formblatt 5 ab 2011

    Formblatt 5 ab 2011 laden »

    (1031875 Bytes)
  • Formblatt 6 ab 2011

    Formblatt 6 ab 2011 laden »

    (1131962 Bytes)
Seitenanfang

Erläuterungen zu den einzureichenden Unterlagen

zu Formblatt 1

  • Beachten Sie, dass zu einigen Angaben weitere Belege benötigt werden, zum Beispiel, wenn Sie Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen und wenn Sie Einkommen oder Vermögen haben.

    zu Formblatt 3
  • Wenn Sie bisher elternunabhängige Förderung erhielten, brauchen Sie das Formblatt 3 nicht einreichen, übersenden Sie aber eine Kopie Ihres letzten BAföG-Bescheids.
  • Der BWZ beginnt (wenn der Antrag bis dahin vorliegt) mit der Aufnahme Ihrer Auslandsausbildung. Wenn diese zum Beispiel im Jahr 2005 beginnt, sind auf der zweiten Seite des Formblatts 3 die Verhältnisse im Kalenderjahr 2003 anzugeben.
  • Als Einkommensnachweise der Eltern zählen der Einkommensteuerbescheid und ggf. die Rentenbescheide. Wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt, bitte eine Kopie der Lohnsteuerkarte einreichen oder (bei Selbständigen) eine Erklärung des Steuerberaters.
  • Lohnersatzleistungen müssen gesondert nachgewiesen werden, z.B. durch Vorlage der Entgeltbescheinigungen.
  • Wenn Sie Geschwister haben, reichen Sie bitte aktuelle Ausbildungsnachweise ein.
  • Wenn Ihren Eltern im Einkommensteuerbescheid ein Pauschbetrag für eine schwerbehinderte Person gewährt wird, übersenden Sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweis.

    zu Formblatt 5
  • Wenn Sie das Formblatt 5 (nach dem Ende Ihres Grundstudiums) beim Inlandsamt vorgelegt haben, brauchen Sie dieses nicht einreichen.
  • Andernfalls reichen Sie das Formblatt 5 für das Ende des letzten Semesters vor dem Auslandsaufenthalt ein.

    zu Formblatt 6
  • Tragen Sie bitte den Vorlesungszeitraum der italienischen Ausbildungsstätte ohne die Zeiten etwaiger Sprachkurse ein.
  • Ausbildungshilfen (zum Beispiel Stipendien) sind zu belegen.
  • Studiengebühren sind durch Einreichung der Zahlungsquittungen zu belegen. Diese können auch nach der Antragstellung nachgereicht werden.
  • Praktikanten müssen den mittleren Teil der zweiten Seite von der inländischen Ausbildungsstätte ausfüllen lassen und eine Kopie des Praktikumsvertrag einreichen.

    zum Austauschprogramm
  • Reichen Sie bitte eine Bestätigung ein, aus der der Zeitraum der Förderung ersichtlich ist.
  • Wenn Sie nicht im Rahmen eines Austauschprogramms in Italien studieren, kann eine Förderung erst bewilligt werden, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung der italienischen Ausbildungsstätte eingereicht haben.

    zur Bescheinigung nach § 9 BAföG
  • Als Student können Sie Ihre letzte Immatrikulationsbescheinigung vom Inland einreichen, wenn diese den Zusatz "Bescheinigung nach § 9 BAföG" enthält.
  • Wenn Sie Schüler sind, lassen Sie das Formlatt 2 von Ihrer inländischen Schule ausfüllen und übersenden Sie eine Aufnahmebestätigung der italienischen Schule.






Seitenanfang

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltssicherung

Auslandsförderung

10617 Berlin

Tel 030 9029 10
Fax 030 9029 13460

Besucheradresse

Rathaus Charlottenburg
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin

Stadtplan


Zi. 318 + 318a

Sprechzeiten
Di 09.00 - 13.00 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr

Fahrverbindungen

U-Bahnhof:
U Richard-Wagner-Platz:
U 7

Bushaltestelle:
U Richard-Wagner-Platz:
M 45

Rollstuhlgerecht

Otto-Suhr-Allee 98/99 neben dem Eingang zur Bibliothek