Auszubildende, die einen Teil ihrer Ausbildung in Italien verbringen, können vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf unter bestimmten Voraussetzungen Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.
Auszubildende, die bereits in Italien studieren oder in Italien studieren wollen, müssen keine Inlandsausbildung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG mehr nachweisen, um BAföG-Leistungen dem Grunde nach beanspruchen zu können.
Ein Leistungsanspruch besteht frühestens ab Monat der Antragstellung. Zur Fristwahrung können formlose Anträge auch per Fax übersandt werden!
Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BAföG erteilte Ablehnungen können 4 Jahre rückwirkend auf Antrag überprüft werden.
| Anfangsbuchstabe des Nachnamens | Telefon | Sachbearbeiterin | Fax |
|---|---|---|---|
| B, I - K, U - Z | 030 9029 13473 | Frau Bänsch | 030 9029 13460 |
| A, G, H, R - T | 030 9029 13475 | Frau Helm | |
| C - F, L - Q | 030 9029 13472 | Frau Mohammed |
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10585 Berlin
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