Öffnung der Sporthallen für Vereine und Schulen frühestens ab 8. Juni 2020

Pressemitteilung vom 29.05.2020

Die für Sport zuständigen Bezirksstadträtinnen und – stadträte haben sich am Freitag darauf geeinigt, die Sporthallen frühestens am Montag, 8. Juni 2020, wieder zu öffnen.

Mit der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 28. Mai 2020 hat der Senat bereits beschlossen, die Sporthallen für den Schul- und Vereinssport wieder frei zu geben.

Wegen des notwendigen Vorlaufs für die Anpassung, Finanzierung und Erweiterung von Reinigungsleistungen, das Aufstellen von Hygieneplänen durch die Sportvereine sowie die Erarbeitung eines Konzepts für den Sportunterricht von Schulen ist für die Bezirke eine frühere Öffnung jedoch ausgeschlossen.

Der 8. Juni bildet dabei den frühestmöglichen Termin für eine Nutzungsfreigabe. Wegen der oben genannten organisatorischen Abstimmungen kann sich das Startdatum noch verzögern. Der Eindämmungsverordnung des Senats zufolge wird es keine generelle Öffnung der Sporthallen geben. Es bleibt bei Einschränkungen. Zu nennen sind hier insbesondere die Begrenzung der Maximalzahl von Nutzenden auf zwölf Personen sowie ein Verbot des Trainings von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Über die Nutzungsfreigaben entscheiden und informieren die zuständigen Schul- und Sportämter.

Bezirksstadträtin Heike Schmitt-Schmelz:

bq. Nach einer langen Phase der gesellschaftlichen Einschränkungen ist die sukzessive Öffnung gerade im Sport ein wichtiger Schritt. Dabei begrüße ich das gemeinsame Vorgehen der zwölf Bezirke ausdrücklich. Genauso wichtig wie die schrittweise Rückkehr zur Normalität ist, dass wir die Voraussetzungen schaffen können, Sportbetrieb und Infektionsschutz miteinander zu vereinbaren.

Im Auftrag
Brühl