Den Mitarbeitern in der Informationsstelle des AG Schöneberg obliegt die Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen gegen Zahlung der vorschussweise zu entrichtenden Gebühr nach Nr. 7 der Anlage zu § 1 Abs. 2 Justizverwaltungskostengesetz.
Für die Öffnungszeiten der Informationsstelle im sog. „Spätdienst“ am Donnerstag in der Zeit von 15 Uhr – 18 Uhr wird Folgendes bestimmt:
Zahlung der Kirchenaustrittsgebühr im Spätdienst der Informationsstelle
(Stand: 09.08.2022)
Urheber: AG Schöneberg
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: 1460 E 8
-
Dienstanweisung über die Abwicklung der Zahlung der Kirchenaustrittsgebühr im Spätdienst der Infostelle