Gemeinsame Allgemeine Verfügung über Zulassung und Verwendung von Gerichtskostenstemplern (GKStAIIV) der Senatsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und für Integration, Arbeit und Soziales.
Die Verfügung tritt mit Ablauf des 30. September 2018 außer Kraft.
Zulassung und Verwendung von Gerichtskostenstemplern
(Stand: 17.09.2008)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: Just I C 7
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Zulassung und Verwendung von Gerichtskostenstemplern