Ausführungsvorschriften zum Justizgebühren- und Justizkostenrecht
im Land Berlin
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie treten am 31. Dezember 2027 außer Kraft.
(Stand: 17.11.2022)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustVA II B 6
Ausführungsvorschriften zum Justizgebühren- und Justizkostenrecht
im Land Berlin
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie treten am 31. Dezember 2027 außer Kraft.