Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Aussetzung von Belohnungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäterinnen und Straftäter (GAV Auslobung).
Diese Gemeinsame Allgemeine Verfügung tritt am 1. März 2023 in Kraft und mit Ablauf des 29. Februars 2028 außer Kraft.