Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren

(Stand: 30.11.2016)

Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)

Geschäftszeichen: Just III C 11 und InnSport III B 22

  • Inanspruchnahme von Publikationsorganen und Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung

    Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren (Anlage B zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfah-ren – RiStBV)

    Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Dezember 2016 als Anlage B zu den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) in Kraft.

    PDF-Dokument (239.6 kB)