Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden

(Stand: 23.01.2019)

Urheber: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)

Geschäftszeichen: JustV I A 4

  • AO zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden

    Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten

    Die AO tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft. Sie tritt mit Anlauf des 30.September 2023 außer Kraft.

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