Diese Geschäftsordnung tritt am 1. März 2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 24. Februar 2024 außer Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung in der Fassung vom 22. Juni 2015 außer Kraft.
GAV Qualifizierung der Gefangenen und der Arbeitsverwaltungen in den JVAen
(Stand: 01.03.2019)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: JustV III B 12
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GAV Qualifizierung der Gefangenen und der Arbeitsverwaltungen in den JVAen