Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. November
2025 in Kraft.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Oktober 2030 außer Kraft.
Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen
(Stand: 09.07.2025)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: SenJustV III C 6
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Erlasses über die Einführung der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift über die Feststellung von Alkohol-, Medikamentenund Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen
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