Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen

(Stand: 09.07.2025)

Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)

Geschäftszeichen: SenJustV III C 6

  • Erlasses über die Einführung der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift über die Feststellung von Alkohol-, Medikamentenund Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen

    Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. November
    2025 in Kraft.
    Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Oktober 2030 außer Kraft.

    PDF-Dokument (709.9 kB)