Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift zur elektronische Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Berlin vom 23. Dezember 2025 (ABl. S. 68) außer Kraft.
VV zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Berlin
(Stand: 17.08.2026)
Urheber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Kategorie: Rahmen(-Dienstvereinbarungen)
Geschäftszeichen: SenJustV II D 11/Az. 1511-0001/2014
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VV zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Berlin
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