Hinweise zur strafrechtlichen Anwaltsklausur

Seit Juni 2005 werden vom Gemeinsamen juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg auch im Pflichtfachbereich Strafrecht Aufsichtsarbeiten aus anwaltlicher Sicht gestellt. Sachverhalt und Arbeitsauftrag zielen bei der strafrechtlichen Anwaltsklausur auf die Anfertigung einer anwaltlichen Leistung ab. Im Vergleich zu den Anwaltsklausuren im Pflichtfachbereich Öffentliches Recht und Bürgerliches Recht ergeben sich hierbei grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Aufgabenstellungen können verschiedene Erscheinungsformen haben.

Der Ausgabeteil wird dabei regelmäßig aus dem Aktenauszug aus einer anwaltlichen Handakte, Ermittlungsakte oder Prozessakte bestehen (zB: Anklage, Haftbefehl, Hauptverhandlungsprotokoll, Urteil usw.).

In der Vergangenheit haben sich im Pflichtfachbereich Strafrecht aus anwaltlicher Sicht bestimmte Aufgabentypen als besonders examensrelevant herausgebildet:

- Gutachterliche Prüfung der Erfolgsaussichten der (ggf. auch beiderseits) eingelegten Revision sowie Ausformulierung der Anträge,

- Prüfung der Sach- und Rechtslage (gutachterlicher Vermerk) und der dann im Mandanteninteresse gebotenen weiteren anwaltlichen Vorgehensweise, ggf. Entwurf eines entsprechenden Schriftsatzes oder auch Mandantenschreibens (zB. Haftbeschwerde, Schutzschrift im Zwischenverfahren usw.).

- Entwurf eines Plädoyers und ggf. ergänzenden Hilfsgutachtens.

Die benannten Aufgabentypen stellen keine abschließende Liste der möglichen Erscheinungsformen der strafrechtlichen Anwaltsklausuren dar.

Ausschlaggebend ist bei jeder Klausur der Bearbeitervermerk, der sorgfältig zu lesen und umzusetzen ist.