Entgelte

Vertrag mit Münzgeld und gefaltetem Papiergeld

In der Musikschule Spandau gibt es viele Kursangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Kurse fördern die Freude an der Musik, Bewegung und das gemeinsame Musizieren.

Einzelunterricht bis 27 Jahre

  • Unterrichtszeit pro Woche

    Entgelt (Kosten)

  • 30 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 42,80 €
    Jahresentgelt (Kosten): 513,60 €

  • 45 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 64,20 €
    Jahresentgelt (Kosten): 770,40 €

Einzelunterricht ab 27 Jahre

  • Unterrichtszeit pro Woche

    Entgelt (Kosten)

  • 30 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 44,80 €
    Jahresentgelt (Kosten): 533,60 €

  • 45 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 67,20 €
    Jahresentgelt (Kosten): 806,40 €

Gruppenunterricht klein (2 bis 3 Schülerinnen und Schüler) bis 27 Jahre

  • Unterrichtszeit pro Woche

    Entgelt (Kosten)

  • 45 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 38,70 €
    Jahresentgelt (Kosten): 464,40 €

  • 60 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 51,60 €
    Jahresentgelt (Kosten): 619,20 €

Gruppenunterricht klein (2 bis 3 Schülerinnen und Schüler) ab 27 Jahre

  • Unterrichtszeit pro Woche

    Entgelt (Kosten)

  • 45 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 42,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 504,00 €

  • 60 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 56,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 672,00 €

Gruppenunterricht groß (4 bis 6 Schülerinnen und Schüler)

  • Unterrichtszeit pro Woche

    Entgelt (Kosten)

  • 45 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 21,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 252,00 €

  • 60 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 28,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 336,00 €

Kursunterricht

  • Unterrichtszeit pro Woche

    Entgelt (Kosten)

  • Musikalische Früherziehung & Tanz 60 Minuten mit mehr als 7 Teilnehmenden

    Monatsentgelt (Kosten): 20,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 240,00 €

  • Tanz Gruppe 60 Minuten 4-6 Teilnehmende

    Monatsentgelt (Kosten): 28,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 336 €

  • Eltern-Kind-Kurs 45 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 21,75 €
    Jahresentgelt (Kosten): 261,00 €

  • Musikalische Grundausbildung 60 Minuten 4-6 Teilnehmende

    Musikalische Grundausbildung 60 Minuten 7-10 Teilnehmende

    Monatsentgelt (Kosten): 28,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 336,00 €

    Monatsentgelt (Kosten): 20,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 240,00 €

  • Instrumentenkarussell 60 Minuten inkl. Leihinstrument

    Monatsentgelt (Kosten): 40,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 480,00 €

  • Starterkurse 60 Minuten 4-6 Teilnehmende

    Monatsentgelt (Kosten): 28,00 €
    Jahresentgelt (Kosten): 336,00 €

  • GrooveLab – Teilnehmende können an 3 Wochentagen so oft und so lange kommen, wie sie möchten. Eine Entgeltrückerstattung ist nicht möglich.

    Monatsentgelt (Kosten): 64,20 €
    Jahresentgelt (Kosten): 770,40 €

  • Ensembles, Chöre und Ergänzungsfächer, je 45 Minuten

    Monatsentgelt (Kosten): 7,63 €
    Jahresentgelt (Kosten): 91,56 €
    Teilnahme ist entgeltfrei bei bestehendem Einzelunterrichtsvertrag.

Ensemble- und Ergänzungsfächer

Für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Spandau ist der Unterricht in Ensembles und Ergänzungsfächern kostenlos. Diese Fächer sind ein wichtiger Teil einer umfassenden musikalischen Ausbildung.

Die Musikschule ermutigt alle Schülerinnen und Schüler, diese Angebote zu nutzen –
zum gemeinsamen Musizieren, zum Lernen voneinander und für mehr Freude an der Musik.

Entgeltanpassung bei Veränderung der Teilnehmerzahl

Im Gruppenunterricht kann sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ändern.

Wenn weniger Personen in einer Gruppe sind oder sich die Unterrichtsdauer verändert, wird das Entgelt (die Gebühr) entsprechend der offiziellen Entgelt-Tabelle der Musikschule Spandau angepasst.

Solche Änderungen treten nur zweimal im Jahr in Kraft: zum 31. März oder zum 30. September.

Wenn das Entgelt erhöht wird, informiert die Musikschule mindestens vier Wochen vorher über die Änderung.

  • Zahlungshinweise

    Die Musikschule Spandau erhebt für den Musikunterricht eine jährliche Gebühr (Entgelt), die in zwölf gleiche monatliche Teilbeträge aufgeteilt wird.

    Der Unterricht findet das ganze Jahr statt. Während der Ferien der Berliner Schulen (gemäß dem Ferienplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) sowie an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt. Das Entgelt wird jedoch auch in diesen unterrichtsfreien Zeiten erhoben.

    Das monatliche Entgelt ist jeweils bis zum 15. des laufenden Monats zu zahlen. Bitte geben Sie bei jeder Überweisung als Verwendungszweck das Kassen-Zeichen an, das auf Ihrem Vertrag steht. Nur so kann Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden.

    Wir empfehlen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. So werden die Entgelte automatisch, regelmäßig und pünktlich abgebucht. Das hilft, Mahnkosten, Verzugs-Zinsen und zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.

  • Was ist ein Kassen-Zeichen?

    Ein Kassen-Zeichen ist eine Zahl oder Buchstabenfolge, die auf Ihrem Vertrag steht. Sie hilft der Musikschule, Ihre Zahlung richtig zuzuordnen. Wenn Sie das Kassen-Zeichen bei einer Überweisung angeben, kann die Zahlung sicher erkannt werden.

  • Was ist das SEPA-Lastschriftverfahren?

    Beim SEPA-Lastschriftverfahren erlaubt man der Musikschule, das Entgelt (die Gebühr) direkt vom eigenen Konto abzubuchen. Sie müssen dann keine Überweisung mehr selbst machen. Der Betrag wird automatisch am richtigen Tag abgezogen. Das ist sicher, spart Zeit und verhindert zusätzliche Gebühren bei verspäteten Zahlungen.

  • Verwaltungs-Kosten-Pauschale

    Beim Abschluss eines Unterrichtsvertrags fällt eine Verwaltungs-Kosten-Pauschale von 6,00 Euro an.
    Diese Pauschale ist zusammen mit der ersten monatlichen Zahlung des Unterrichtsentgelts zu überweisen.

  • Erwachsenen-Zuschlag

    Nach dem 27. Geburtstag einer Schülerin oder eines Schülers wird ein Erwachsenen-Zuschlag erhoben. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt gilt ein höheres Entgelt für den Unterricht.

    Die Umstellung auf das höhere Entgelt erfolgt zum nächsten Kündigungstermin nach dem 27. Geburtstag – also entweder zum 31. März oder zum 30. September des Jahres.

  • Entgelt-Ermäßigungen (Preisnachlässe)

    Die Musikschule Spandau kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt gewähren (Preisnachlass). Damit sollen Familien und Einzelpersonen mit geringem Einkommen unterstützt werden.

    Die Entgeltermäßigung ist eine freiwillige Leistung des Landes Berlin. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung.

    Eine Ermäßigung ist möglich, wenn das monatliche Entgelt mindestens 25 Euro beträgt. Die Ermäßigung kann zwischen 30% und 70% liegen, abhängig von der persönlichen Situation und den Berliner Vorschriften für Musikschulen (AV MSE 2025).

  • Voraussetzungen und Antragstellung

    Eine Ermäßigung muss schriftlich beantragt werden. Ein Anspruch auf Ermäßigung besteht z.B. wegen mehrerer Kinder, geringem Einkommen oder anderen von der für die Musikschulen zuständigen Senatsverwaltung anerkannten Gründen).

    Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Nachweisen eingereicht werden. Die erforderlichen Nachweise können auch als digitale Kopie eingereicht werden. Das beschleunigt die Bearbeitung. Die Nachweise müssen innerhalb von 4 Wochen nach der Antragsstellung bei der Musikschule eingehen. Die Ermäßigung gilt ab dem Monat der Antragsstellung und läuft maximal 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

    Jeder Unterrichtsvertrag kann nur einmal ermäßigt werden.

  • Änderungen und Mitteilungspflicht

    Alle Antragstellerinnen und Antragsteller müssen der Musikschule sofort mitteilen, wenn sich die persönlichen oder finanziellen Voraussetzungen ändern. Wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung nicht mehr vorliegen, kann die Bewilligung auch vor Ablauf der ursprünglichen Frist widerrufen werden. Zu viel ermäßigte Entgelte werden dann ab dem Zeitpunkt des Widerrufs nachgefordert.

  • Vertragsregelung

    Der Unterrichtsvertrag wird immer über die volle Entgelthöhe abgeschlossen.
    Der Wegfall einer Ermäßigung begründet kein Sonderkündigungsrecht.

    Formulare und weitere Informationen:

    - Merkblatt Entgeltermäßigung 2025
    - Antrag Entgeltermäßigung 2025
    - Antrag Familienermäßigung 2025

  • Ergänzende Erklärung in Leichter Sprache

    Manche Menschen können den Musikunterricht nicht vollständig bezahlen. Die Musikschule kann dann einen Teil des Entgelts ermäßigen – also den Preis verringern. Wie viel weniger gezahlt werden muss, hängt vom Einkommen und der persönlichen Situation ab. Die Ermäßigung beträgt zwischen 30% und 70%.

    Damit eine Ermäßigung möglich ist, muss ein Antrag gestellt werden. Dazu gehören Formulare und Nachweise, zum Beispiel über das Einkommen. Die Ermäßigung gilt höchstens 12 Monate. Danach muss sie neu beantragt werden.

    Wenn sich etwas ändert, zum Beispiel das Einkommen, muss die Musikschule sofort informiert werden. Wird die Ermäßigung nicht mehr bewilligt, muss ab dann der normale Preis gezahlt werden.

Kontakt

Musikschule Spandau
Moritzstraße 17
13597 Berlin

Bitte den Eingang über den Schulhof (Jüdenstraße 9) nutzen.
Das Büro erreichen Sie über das Treppenhaus T1.

Bürozeiten:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

Während der Berliner Schulferien finden keine Sprechstunden statt.

Raum: 0.01
E-Mail: musikschule@ba-spandau.berlin.de

Postadresse:
Bezirksamt Spandau von Berlin
Musikschule Spandau
13578 Berlin

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