Entgelte

Vertrag mit Münzgeld und gefaltetem Papiergeld

Einzelunterricht bis 27 Jahre

  • Unterrichtszeit/Woche

    Entgelt

  • 30 Minuten

    42,80 € pro Monat
    513,60 € Jahresentgelt

  • 45 Minuten

    64,20 € pro Monat
    770,40 € Jahresentgelt

  • 60 Minuten

    85,60 € pro Monat
    1.027,20 € Jahresentgelt

Einzelunterricht ab 27 Jahre

  • Unterrichtszeit/Woche

    Entgelt

  • 30 Minuten

    44,80 € pro Monat
    533,60 € Jahresentgelt

  • 45 Minuten

    67,20 € pro Monat
    806,40 € Jahresentgelt

  • 60 Minuten

    89,60 € pro Monat
    1.075,20 € Jahresentgelt

Gruppenunterricht klein (2 bis 3 Schülerinnen und Schüler) bis 27 Jahre

  • Unterrichtszeit/Woche

    Entgelt

  • 45 Minuten

    38,70 € pro Monat
    464,40 € Jahresentgelt

  • 60 Minuten

    51,60 € pro Monat
    619,20 € Jahresentgelt

Gruppenunterricht klein (2 bis 3 Schülerinnen und Schüler) ab 27 Jahre

  • Unterrichtszeit/Woche

    Entgelt

  • 45 Minuten

    42,00 € pro Monat
    504,00 € Jahresentgelt

  • 60 Minuten

    56,00 € pro Monat
    672,00 € Jahresentgelt

Gruppenunterricht groß (4 bis 6 Schülerinnen und Schüler) bis 27 Jahre

  • Unterrichtszeit/Woche

    Entgelt

  • 45 Minuten

    19,35 € pro Monat
    232,20 € Jahresentgelt

  • 60 Minuten

    25,80 € pro Monat
    309,60 € Jahresentgelt

Gruppenunterricht groß (4 bis 6 Schülerinnen und Schüler) ab 27 Jahre

  • Unterrichtszeit/Woche

    Entgelt

  • 45 Minuten

    21,00 € pro Monat
    252,00 € Jahresentgelt

  • 60 Minuten

    28,00 € pro Monat
    336,00 € Jahresentgelt

Kursunterricht

  • Unterrichtszeit/Woche

    Entgelt

  • Musikalische Früherziehung & Tanz 60 Minuten

    16,00 € pro Monat
    192,00 € Jahresentgelt

  • Eltern-Kind-Kurs 45 Minuten

    21,75 € pro Monat
    261,00 € Jahresentgelt

  • Instrumentenkarussell 60 Minuten

    35,00 € pro Monat
    420,00 € Jahresentgelt

  • Ensembles, Chöre und Ergänzungsfächer, je 45 Minuten

    7,63 € pro Monat
    91,56 € Jahresentgelt

Ensemble- und Ergänzungsfächer

Für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule ist der Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern zur Gewährleistung einer umfassenden musikalischen Bildung entgeltfrei. Die Musikschule ermuntert ihre Schülerinnen und Schüler ausdrücklich, diese zusätzlichen Angebote anzunehmen.

  • Zahlungshinweise

    Die Musikschule Spandau erhebt für den Musikunterricht ein jährliches Regelentgelt, das in 12 monatliche Teilbeträge umgelegt wird. Der Unterricht findet ganzjährig statt. Während der Ferien der Berliner Schulen gemäß Ferienplan der für Schule zuständigen Senatsverwaltung sowie an gesetzlichen Feiertagen wird jedoch kein Unterricht erteilt. Die Entgelte fallen also auch in den unterrichtsfreien Zeiten an.

    Das monatliche Entgelt ist jeweils bis zum 15. des laufenden Monats fällig. Geben Sie als Verwendungszweck bitte das auf dem Vertrag angegebene Kassenzeichen an. Andernfalls kann eine Zuordnung Ihrer Zahlung nicht garantiert werden. Da regelmäßige und pünktliche Zahlungen zusätzliche Mahnkosten, Verzugszinsen und unnötigen Ärger ersparen, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren.

  • Verwaltungskostenpauschale

    Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6,00 € zu entrichten. Diese ist zusammen mit der ersten Rate zu zahlen.

  • Erwachsenenzuschlag

    Nach der Vollendung des 27. Lebensjahrs des Schülers bzw. der Schülerin wird ein Erwachsenenzuschlag erhoben. Die Umstellung auf das höhere Entgelt erfolgt zum auf dem 27. Geburtstag folgenden Kündigungstermin: den 31.03. oder den 30.09. des Jahres.

  • Entgeltermäßigungen

    Die Musikschule kann im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung zum Unterrichtsentgelt gewähren. Ausschlaggebend sind die Einkommensverhältnisse der Antragstellenden.

    Die Ermäßigung ist eine freiwillige Leistung des Landes Berlin. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung. Vordrucke sind online unter Formulare bzw. in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.

    Auf schriftlichen Antrag kann bei Vorlage der entsprechenden Nachweise in Kopie eine Ermäßigung in Höhe von bis zu 50% für Einzel- und Gruppenunterricht gewährt werden. Folgende Arten von Ermäßigungen werden gewährt:

    • Ermäßigungen aufgrund sozialer Benachteiligung (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Bafög, Berlin-Pass).
    • Schülerinnen, Schüler, Studierende oder Auszubildende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit eigenem Hausstand.
    • Familienermäßigung, wenn zwei oder mehr Kinder Musikschulunterricht erhalten, sofern das vom Statistischen Landesamt Berlin ermittelte mittlere Einkommen nicht überschritten wird.

    Jeder Unterrichtsvertrag kann grundsätzlich nur einmal ermäßigt werden.

    Die Entgeltermäßigung beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Die Gewährung einer Entgeltermäßigung erfolgt nur für die Dauer der Gültigkeit der eingereichten Nachweise/Bescheide und höchstens für einen Zeitraum von 12 Monaten. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

    Spätestens vier Wochen vor Ablauf der Bewilligung ist ein Folgeantrag unter Vorlage der entsprechenden Nachweise schriftlich zu stellen.

    Die Musikschülerin/der Musikschüler ist verpflichtet, Änderungen, die die Gewährung von Ermäßigungen betreffen, unverzüglich mitzuteilen. Sind die Voraussetzungen für eine Gewährung der Ermäßigung nicht mehr gegeben, wird die Gewährung zum Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen widerrufen. Entgangene Entgelte werden vom Zeitpunkt des Widerrufs an nachgefordert.

    Der Unterrichtsvertrag wird über die volle Entgelthöhe abgeschlossen. Der Wegfall einer Ermäßigung begründet kein Sonderkündigungsrecht des Unterrichtsvertrages.