Zu Beginn gilt der Unterricht als Probezeit. Diese endet mit dem Monat, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht bis zur zehnten Unterrichtsstunde schriftlich gekündigt wird.
In der Probezeit kann in Ruhe festgestellt werden, ob das gewählte Instrument oder Fach passend ist. Bei Bedarf kann während eines laufenden Vertrags auch ein Unterrichtsfach gewechselt werden.
Für befristete Kurse gibt es die Möglichkeit eines Probemonats. Wenn der Unterricht in dieser Zeit nicht passend ist, kann bis zum Ende des Probemonats gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am Tag der zweiten Unterrichtsstunde bei der Musikschule eingehen.
Einzelne Probestunden können nicht vereinbart werden.