Vertragsbedingungen

ein Vertrag wird unterschrieben

Probezeit

Zu Beginn gilt der Unterricht als Probezeit. Diese endet mit dem Monat, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht bis zur zehnten Unterrichtsstunde schriftlich gekündigt wird.

In der Probezeit kann in Ruhe festgestellt werden, ob das gewählte Instrument oder Fach passend ist. Bei Bedarf kann während eines laufenden Vertrags auch ein Unterrichtsfach gewechselt werden.

Für befristete Kurse gibt es die Möglichkeit eines Probemonats. Wenn der Unterricht in dieser Zeit nicht passend ist, kann bis zum Ende des Probemonats gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am Tag der zweiten Unterrichtsstunde bei der Musikschule eingehen.

Einzelne Probestunden können nicht vereinbart werden.

Unterricht, Ferien und unterrichtsfreie Tage

Der Unterricht findet ganzjährig statt. In den Ferien der Berliner Schulen (laut Ferienplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Diese freien Tage sind bereits in der Berechnung der Unterrichts-Gebühren berücksichtigt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Nachteile.

Nachholen und Erstattungen bei Unterrichtsausfall

Manchmal kann der Unterricht ausfallen – zum Beispiel, wenn eine Lehrkraft erkrankt oder eine Schülerin oder ein Schüler auf Klassenfahrt ist.

Regelung der Musikschule Spandau:

  • Ziel ist immer, dass der Unterricht nachgeholt wird – in der Regel innerhalb von zwei Monaten. Ferienzeiten werden dabei nicht mitgerechnet.
  • Wenn das Nachholen nicht möglich ist, erstattet die Musikschule ab dem 1. August 2025 pro ausgefallener Stunde 1/39 des Jahresentgelts. Diese Regelung vereinfacht das bisherige Verfahren.
  • Erstattungen müssen in Textform beantragt werden, zum Beispiel per E-Mail.

Bei längerer Erkrankung einer Lehrkraft bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung.
Kommt keine Vertretung zustande, gelten die oben genannten Regeln zur Rückerstattung.

Digitaler Ersatzunterricht

Sollte der Unterricht vor Ort vorübergehend nicht möglich sein – zum Beispiel durch behördliche Anordnung, Pandemie oder Gebäudeschäden – kann die Musikschule digitalen Unterricht oder eine andere geeignete Form des Unterrichts anbieten.

Dabei gilt:

  • Es werden nur geeignete und Plattformen verwendet, die den Datenschutz erfüllen.
  • Das Entgelt bleibt unverändert.
  • Wenn der digitale Unterricht nicht gewünscht ist, besteht ein Sonder-Kündigungsrecht.

Kündigungs-Bedingungen und Sonder-Kündigung

Ordentliche Kündigung:
Ein Unterrichts-Vertrag kann jeweils zum 31. März oder 30. September gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Es gilt folgende Ausnahme: Die Kündigungs-Termine für vor dem 01.05.2017 abgeschlossene „Altverträge“ sind der 30.04. und 31.10. eines Jahres. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen; entscheidend ist das Datum des Posteingangs bei der Musikschule.

Außerordentliche Kündigung:
Die außerordentliche Kündigung eines Unterrichts-Vertrages zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund nach § 314 BGB vorliegt. Der Grund ist im Kündigungs-Schreiben mitzuteilen und nachzuweisen.

Möglichkeiten zur Sonder-Kündigung:

  • nach einer Entgelterhöhung
  • wenn digitaler Unterricht eingeführt wird und dieser nicht gewünscht ist
  • wenn eine langfristige Teilnahme aus wichtigem Grund nicht mehr möglich ist (mit Nachweis)

Während der Probezeit kann der Vertrag bis zur zehnten Unterrichtsstunde beendet werden.

Kontakt

Musikschule Spandau
Moritzstraße 17
13597 Berlin

Bitte den Eingang über den Schulhof (Jüdenstraße 9) nutzen.
Das Büro erreichen Sie über das Treppenhaus T1.

Bürozeiten:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr

Während der Berliner Schulferien finden keine Sprechstunden statt.

Raum: 0.01
E-Mail: musikschule@ba-spandau.berlin.de

Postadresse:
Bezirksamt Spandau von Berlin
Musikschule Spandau
13578 Berlin

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