Das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin – BIKTG Bln) ist gültig ab dem 15.03.2019.
- Wen betrifft das BIKTG Bln?
- Welche Informations- und Kommunikationstechnik muss barrierefrei sein?
- Welche technischen Standards sind anzuwenden?
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Ansprechperson oder Feedbackoption
- Berichtserstattung
- Auskunftspflicht
- Stellungnahme und Maßnahmenplan
- Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin – BIKTG Bln)