Rechtliche Anforderungen für öffentliche Stellen

Wen betrifft das Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin (BIKTG Bln)?

Das Gesetz gilt mit wenigen Ausnahmen für alle öffentlichen Stellen des Landes Berlin.

Öffentliche Stellen des Landes Berlin sind:

  • alle Behörden der Berliner Verwaltung
  • die Gerichte
  • die landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Stellen, die zu mehr als 50% aus öffentlichen Geldern finanziert werden oder der Landeskontrolle unterstehen.

Im Barrierefreie IKT Gesetz Berlin sind die öffentlichen Stellen im § 3 Absatz 1 beschrieben

Welche Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) muss barrierefrei sein?

Digitale Angebote sind für Mitarbeitende und für Bürgerinnen und Bürger barrierefrei zu gestalten.

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Welche technischen Standards sind anzuwenden?

Die technischen Standards, die in der Erklärung zur Barrierefreiheit geprüft werden müssen, sind im Barrierefreie IKT Gesetz Berlin definiert.

Es wurde ein sogenannter dynamischer Verweis auf die BITV gemacht, so dass die jeweils aktuelle Fassung für die öffentlichen Stellen des Landes Berlin gilt.

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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die öffentlichen Stellen müssen eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit auf ihrer Webseite veröffentlichen. Diese soll leicht auffindbar in den Auftritten und Angeboten im Internet, Intranet und den mobilen Anwendungen bereitgestellt werden.

Ansprechperson oder Feedbackoption

Das BIKTG Bln fordert eine Feedbackoption in jeder öffentlichen Stelle.

Berichterstattung

Die öffentlichen Stellen erstatten alle drei Jahre einen Bericht über den Stand der Barrierefreiheit an die Überwachungsstelle. Sie sollen über folgendes berichten:

  • Webauftritte
  • mobilen Anwendungen
  • Intranetangebote und
  • elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe

Wann?
Der erste Bericht muss zum 31. März 2021 gemacht werden.

Wie oft?
Es muss alle drei Jahre ein Bericht geschrieben werden.

Auskunftspflicht

Öffentliche Stellen müssen der Beauftragten für digitale Barrierefreiheit Auskunft und Dokumenteneinsicht gewähren, wenn diese relevant für die Einhaltung des Gesetzes sind.

Die öffentlichen Stellen müssen der Beauftragten auch Zugang zu den digitalen Auftritten und Angeboten geben, damit diese überprüft werden können.

Stellungnahme und Maßnahmenplan

  • Die öffentlichen Stellen müssen in einer bestimmten Frist Stellung zu Barrierefreiheitsfragen nehmen, wenn sie dazu von der Beauftragten aufgefordert werden.
  • Die öffentlichen Stellen müssen in einer angemessenen Frist einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der Barrierefreiheitsmängel aufstellen, wenn sie dazu von der Beauftragten aufgefordert werden.
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