Internationale Richtlinien

UN-Behindertenrechtskonvention 2008

Das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen das von Deutschland 2009 ratifiziert wurde.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien zu gewährleisten (Artikel 9, Absatz 1).

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Web Content Accessibility Guideline (WCAG 2.1)

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte sollen die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Der Standard wird vom World Wide Web Consortium (W3C) als weltweite Empfehlung herausgegeben. Die Richtlinien sind Grundlage für zahlreiche Spezifikationen, wie z. B. die EN 301 549. Die WCAG 2.0 wurde wortwörtlich übernommen als ISO/IEC 40500.

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