Berliner Kriterien (K.O.-Kriterien)

Alle Bedingungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) oder gegebenenfalls der Konformitätsstufe AA beim Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) müssen erfüllt sein. Wenn sie nicht beim Abschluss des Vertrages bzw. der Softwareeinführung erfüllt sind, müssen sie nach Ablauf eines Jahres erfüllt sein.

Die Berliner Ausschlusskriterien (sogenannte K.O.-Kriterien) müssen bei Abschluss des Vertrages bzw. bei Einführung der Software alle erfüllt sein. Sie heißen auch sogenannte „K.O. Kriterien“, da die Webseiten und webbasierten Anwendungen große Barrieren haben, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden. Sie sind dann für viele Menschen nicht nutzbar.

Die Nummerierung bezieht sich auf die WCAG:

1.1.1 Nicht-Text-Inhalte. Alternativtexte für Nicht-Text-Elemente.
1.2.1 Aufgezeichnete Audio- und Video-Dateien
1.2.2 Erweiterte Untertitel (Captions). Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
1.2.3 Audio-Deskription oder Volltext-Alternative
1.3.1 Informationen und Beziehungen
1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge
1.4.1 Ohne Farben nutzbar
1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend
2.1.1 Tastaturbedienbarkeit
2.1.2 Keine Tastaturfalle
3.2.1 Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
3.2.2 Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen
4.1.2 Name, Rolle, Wert

Hinweise

  • Nicht alle Dateien der Senatsverwaltung für Inneres und Sport können in einer barrierefreien Fassung angeboten werden. Alternativ können Sie sich an die im rechten Kontaktblock genannten Ansprechpersonen wenden.

Anlage A: Berliner Kriterien als Word-Dokument

In der Anlage A sind die Prüfschritte der Berliner Kriterien aufgelistet. Diese Anlage soll als Teil des Prüfungsberichts eingereicht werden.

Anlage A

  • Anlage A Berliner Kriterien für Webseiten und webbasierte Software als Word Dokument 1.3

    DOCX-Dokument (32.7 kB)