Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit ist bei der Kompetenzstelle für Digitale Barrierefreiheit und Usability angesiedelt. Diese ist Teil der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)-Steuerung der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.

Aufgaben der Überwachungsstelle

  • Überprüfen der digitalen Barrierefreiheit von den Auftritten und Angeboten der öffentlichen Stellen im Internet, Intranet und der mobilen Anwendungen
  • Berichte der öffentlichen Stellen auswerten
  • Ergebnisbericht an den Bund schreiben

Überwachung

Die Überwachungsstelle überprüft Stichproben. Die Zahl der in jedem Überwachungszeitraum zu überwachenden Webseiten und mobilen Anwendungen wird auf der Grundlage der Bevölkerung des Mitgliedstaats berechnet.

Überwachungszeiträume

Auftritte der öffentlichen Stellen im Internet sowie Intranet
  • Der erste Überwachungszeitraum für Webseiten lief vom 1. Januar 2020 bis zum 22. Dezember 2021. Nach dem ersten Überwachungszeitraum erfolgt die Überwachung jährlich.
Mobile Anwendungen
  • Der erste Überwachungszeitraum für mobile Anwendungen lief vom 23. Juni 2021 bis zum 22. Dezember 2021. Nach dem ersten Überwachungszeitraum erfolgt die Überwachung mobiler Anwendungen jährlich.

Nach dem ersten Überwachungszeitraum läuft der jährliche Überwachungszeitraum sowohl für Webseiten als auch für mobile Anwendungen vom 1. Januar bis zum 22. Dezember des jeweiligen Jahres.

Überwachungsmethoden

Es werden Stichproben in zwei Varianten geprüft:
  • einer eingehenden Überwachungsmethode – sowohl für Webauftritte und mobile Anwendungen
  • einer vereinfachten Überwachungsmethode – ausschließlich für Webauftritte

Weitere Informationen finden Sie im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission am Ende der Seite.

Bericht

Die Überwachungsstelle übermittelt der Überwachungsstelle des Bundes den Bericht in einem barrierefreien Format.

Der Bericht enthält:

  • eine ausführliche Beschreibung der Art und Weise, wie die Überwachung durchgeführt wurde
  • eine Aufstellung in Form einer Entsprechungstabelle, aus der ersichtlich ist, wie sich die angewandten Überwachungsmethoden auf die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beziehen, einschließlich erheblicher Änderungen der Methoden.
  • das Ergebnis der Überwachung für jeden Überwachungszeitraum, einschließlich der Messdaten
  • Informationen über die die bei der Umsetzung dieser Richtlinie gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse und
  • Informationen über Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission am Ende der Seite.

Gesetzliche Grundlagen

Die Überwachungsstelle und deren Aufgaben sind im § 7 Absatz 3 Barrierefreie IKT Gesetz Berlin (BIKTG Bln) festgesetzt:

3) Bei der Kompetenzstelle wird eine Überwachungsstelle für Barrierefreiheit in der Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Stellen des Landes Berlin (Überwachungsstelle) eingerichtet. Ihre Aufgaben sind:
a) regelmäßig zu überwachen, inwiefern Angebote gemäß § 3 Absatz 2 den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen,
b) Berichte der öffentlichen Stellen auszuwerten und
c) den Bericht im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 an die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik zu übermitteln.

Die hierfür erforderlichen Daten dürfen für die Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet werden.

Hier finden Sie das vollständige Barrierefreie IKT Gesetz Berlin.

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission

Die Kommission hat einen Durchführungsbeschluss veröffentlicht. Dieser regelt Details zur Überwachung und zum Bericht.