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Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 140.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert. Dazu gehört auch die Berliner Steuerverwaltung einschließlich der Berliner Finanzämter. Steuern sind wichtig, um Staatsausgaben zu finanzieren. Komm zu den Unbestechlichen und unterstütze die 23 Berliner Finanzämter bei ihrer Arbeit, Steuern festzusetzen und zu erheben. Denn nur wenn alle ihren gerechten Beitrag leisten, sind öffentliche Leistungen wie Bildung, Sicherheit oder medizinische Versorgung finanziell gesichert und für jeden zugänglich.

Die Steuerverwaltung des Landes Berlin stellt in 2023 ca. 270 Finanzanwärterinnen und -anwärter ein. Einstellungstermin ist voraussichtlich der 01.09.2023.

   

Duales Studium zum/zur Diplom-Finanzwirt/in (w/m/d)

Besoldungsgruppe: Anwärterbezüge
Vollzeit mit 40 Wochenstunden

 

Dein Arbeitsgebiet umfasst:
 

Die Arbeitsgebiete in der Steuerverwaltung sind vielseitig. Als Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt ist sowohl eine Tätigkeit im Außenprüfungs- als auch im Innendienst eines Berliner Finanzamtes möglich. Dabei prüfst Du die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und setzt die Steuern nach Maßgabe der Gesetze fest.
 
Du hast...
 
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates
     
  • mind. die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
     
  • zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr* noch nicht vollendet
     
  • Interesse für rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge
     
  • ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsgeschick
     
  • gute Lese- und Rechtschreibkenntnisse
Wir bieten...
 
  • ein anspruchsvolles dreijähriges duales Studium
     
  • einen ständigen Wechsel zwischen Fachstudien an der Fachhochschule für Finanzen Brandenburg (Königs Wusterhausen/ Wildau) und berufspraktischen Studienzeiten in einem Berliner Finanzamt
     
  • eine monatliche Besoldung in Höhe von 1.327,45 € brutto (Stand: 01.01.2021)
     
  • 30 Urlaubstage
     
  • gute Übernahmechancen und Entwicklungsmöglichkeiten
     
  • vielseitige Einsatzgebiete
     
  • familienfreundliche Arbeitsbedingungen (z. B. flexible Arbeitszeiten, Eltern-Kind-Arbeitszimmer)

Du findest dich in dem Profil wieder? Dann komm zu den Unbestechlichen und bewirb Dich bis zum 31.01.2023 ausschließlich online!

Ansprechpartner für Deine Fragen:

Alexander Rohr
(030) 9024 - 10154
 
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:


aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Abiturzeugnis oder das letzte zur Verfügung stehende Zeugnis

Hinweise:

Soldatinnen und Soldaten, die gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz einen Anspruch auf eine vorbehaltene Stelle haben, müssen sich unbedingt bei der Vormerkstelle des Landes Berlin in der Verwaltungsakademie Berlin registrieren lassen. Die Registrierungsbestätigung ist der Bewerbung beizufügen. Bewerbungen ohne entsprechende Registrierungsbestätigung werden als freie Bewerbungen und nicht für vorbehaltene Stellen registriert.
Bewerbungen von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.


Die regelmäßige Arbeitszeit während der berufspraktischen Ausbildung bzw. der berufspraktischen Studienzeiten kann auf Antrag um bis zu 50 v. H. verkürzt werden.

Weitere Informationen zum dualen Studium unter: www.die-unbestechlichen.berlin


Weitere Informationen zur Berliner Verwaltung unter: www.berlin.de/karriereportal


*Bewerberinnen und Bewerber, die zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit eine Restdienstzeit von mind. 20 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand nicht gewährleistet ist, erfüllen die Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Steuerverwaltung gem. § 8a des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG) derzeitig nicht.
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