zwei Frauen rudern auf einem See

Verdienstmöglichkeiten

Ihr Verdienst für die Tätigkeiten im Land Berlin ist gesetzlich bzw. tarifvertraglich festgelegt und damit transparent, sicher und vor allem attraktiv.

Als Beamtin oder Beamter des Landes Berlin erhalten Sie ein ansprechendes Grundgehalt, welches bei Vorliegen der Voraussetzungen um stellen- und familienbezogene Zulagen/Zuschläge ergänzt wird. Zudem wird eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte jährliche Sonderzahlung gewährt.

junger Mann schaut während der Kaffeepause aus dem Fenster

Das Grundgehalt wird entsprechend der individuellen Voraussetzungen und Laufbahnbefähigung der Bewerberinnen und Bewerber zunächst in der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe festgesetzt. Bringen Sie hauptberufliche Vorerfahrung oder Qualifikationen mit, die für das Land Berlin von Nutzen sind, kann auch eine Einstufung in einer höheren Erfahrungsstufe ermöglicht werden. Ihre Erfahrungsstufe und damit Ihr Grundgehalt steigt zudem mit der Dauer Ihres Dienstverhältnisses zum Land Berlin.

Ihre Wunschstelle mit Angaben zum dazugehörigen Grundgehalt finden hier.

Verschaffen Sie sich mit den nachfolgenden Tabellen einen Überblick über die Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten (A, B-Besoldung) und Richterinnen und Richter (R-Besoldung) im Land Berlin. Auch mit Hilfe des Besoldungsrechners des externen Angebotes www.oeffentlicher-dienst.info können Sie sich einen ersten Überblick über Ihre Beamtenbesoldung verschaffen.*

  • Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin (A-Besoldung)

    PDF-Dokument (324.1 kB) - Stand: 01.12.2022

  • Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin (B-Besoldung)

    PDF-Dokument (223.7 kB) - Stand: 01.12.2022

  • Besoldungsstruktur der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (R-Besoldung)

    PDF-Dokument (228.9 kB) - Stand: 01.12.2022

zwei junge Frauen in einem Café

Das Entgelt der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin ist für die jeweiligen Berufsgruppen tarifvertraglich festgelegt und in den nachfolgenden Tabellen einsehbar. Die Höhe Ihres Tabellenentgeltes wird auch hier durch die Eingruppierung und die Stufe bestimmt, wobei die Stufenzuordnung anhand Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach den tarifvertraglichen Regelungen festgestellt wird. Das externe Angebot www.oeffentlicher-dienst.info bietet auch hier einen ersten Überblick über Ihren Verdienst beim Land Berlin.*

Neben dem Tabellenentgelt können Ihnen in Abhängigkeit von der Eingruppierung, der Art oder der zeitlichen Lage der Tätigkeit noch Zulagen, wie z. B. Schicht- oder Wechselschichtzulage, Erschwerniszuschläge oder Entgeltgruppenzulagen zustehen.

Auch die Stellenangebote des Landes Berlin für angestellte Beschäftigungsverhältnisse können nach der Höhe des monatlichen Bruttogehaltes gefiltert werden.

Passen Sie die Suche nach Ihrer Wunschstelle beim Land Berlin individuell an.

  • Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15

    PDF-Dokument (260.0 kB) - Stand: 01.12.2022

  • Entgelttabelle für Pflegekräfte

    PDF-Dokument (258.3 kB) - Stand: 01.12.2022

  • Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

    PDF-Dokument (326.7 kB) - Stand: 01.12.2022

  • Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte

    Gültig für Ärztinnen und Ärzte, die im Krankenhaus des Maßregelvollzugs, in Einrichtungen der Sicherungsverwahrung und im Justizvollzugskrankenhaus tätig sind.

    PDF-Dokument (218.7 kB) - Stand: 01.09.2023

  • Entgelttabelle für forstwirtschaftlich Beschäftigte

    PDF-Dokument (13.6 kB) - Stand: 01.12.2022

  • Regelung für aussertarifliche Bezahlung

    PDF-Dokument (7.7 kB) - Stand: 01.12.2022

*www.oeffentlicher-dienst.info ist ein Angebot außerhalb des Verantwortungsbereiches der Senatsverwaltung für Finanzen. Für den Inhalt und die Richtigkeit von Berechnungen wird keinerlei Haftung übernommen. Bitte beachten Sie, dass Sie aus den von Ihnen durchgeführten Berechnungen keine Rechtsansprüche herleiten können.
Frau in der U-Bahn auf dem Weg zur Arbeit

Hauptstadtzulage

Ab dem 1. November 2020 erhalten Dienstkräfte des Landes Berlin mit einem Grundgehalt bis einschließlich der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe A 13 (mit Amtszulage) / E13 eine nicht ruhegehaltfähige monatliche Hauptstadtzulage in Höhe von insgesamt bis zu 150 € bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) und einem monatlichen Zulagenbetrag. Anwärterinnen und Anwärter sowie Auszubildende erhalten grundsätzlich eine Hauptstadtzulage in Höhe von 50 € monatlich.

Auch wenn Sie nicht zu den Empfängerinnen oder Empfängern der Hauptstadtzulage gemäß § 74a Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (BBesG BE) gehören, erhalten Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des Landes Berlin gemäß § 74b BBesG BE zum rabattierten Firmenticket für den ÖPNV Berlins zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von derzeit 15 €.