Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Arbeitsvermittlung

Arbeitsmarktintegration

Im Bereich Markt & Integration dreht sich alles um Ihren Weg in eine Erwerbstätigkeit. Ihre Ansprechpartnerin, Ihr Ansprechpartner Sie beraten und unterstützen, Ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.

Nutzen Sie in jedem Fall die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 030 5555 48 2222).
Gemeinsam legen wir in einem Kooperationsplan fest, wie Ihre Bemühungen um Arbeit aussehen sollen, also wie, wann und wie oft Sie selbst aktiv werden müssen. Und wir besprechen, wie wir Sie dabei unterstützen.

Zur Unterstützung Ihrer Bewerbungen oder der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung können die notwendigen und angemessenen Kosten übernommen werden.
Neben Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden vor allem folgende Dienstleistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt angeboten:

  • Vermittlung und Beratung
  • Berufsorientierung
  • Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement, wenn Sie besondere Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung Ihrer Probleme benötigen (z. B. Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung)
  • Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses,
  • Förderung aus dem Vermittlungsbudget zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/Ausbildung
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
  • Förderung der Berufsausbildung oder Ausbildungsvorbereitung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
  • Förderung (an Arbeitgeber) von Arbeitsverhältnissen für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Vermittlungshemmnissen
  • Einstiegsqualifizierung in Vorbereitung einer Ausbildung
  • Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
  • Einstiegsgeld zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Tätigkeit

Weitere Leistungen können im Rahmen der Freien Förderung erbracht werden, wenn sie zu Ihrer Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind.

Hinweis:

Bei den genannten Leistungen handelt es sich in der Regel um Leistungen, die Ihnen das Jobcenter nach pflichtgemäßem Ermessen einräumen kann; das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Tipp: www.hilfsangebote.de

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es viele Stellen, die bei der persönlichen Orientierung und der Lösung von Problemen in verschiedenen Lebenssituationen weiterhelfen. Sie sind leicht zu finden über die Webseite www.hilfsangebote.de. Hier stellen freie und kommunale Träger des Bezirks ihre Angebote ein, hier finden Sie sicher eine passende Unterstützung in Wohnortnähe.

Hinweise und Tipps für Bezieher von Arbeitslosengeld und Bürgergeld (Aufstocker)

Wenn Sie zugleich Arbeitslosengeld und Bürgergeld beziehen, ist die Agentur für Arbeit – nicht das Jobcenter – für Ihre Beratung und Vermittlung in Arbeit zuständig. Ihre Änderungen (z.B. neue Anschrift, Arbeitsaufnahme etc.) teilen Sie bitte ebenfalls der zuständigen Agentur für Arbeit mit. Sofern erforderlich gibt die Agentur für Arbeit die Information an das Jobcenter weiter. Sämtliche Anträge, zum Beispiel auf Erstattung von Bewerbungs- und Reisekosten, richten Sie bitte an Ihre Agentur für Arbeit.

Teilhabechancengesetz Bild

Was das Teilhabechancengesetz den Langzeitarbeitslosen bringt

Das Teilhabechancengesetz mit den Förderinstrumente §§ 16e/i SGB II soll Langzeitarbeitslose und Personal suchende Arbeitgeber zusammenführen. Damit das klappen kann, müssen Arbeitskraft und Arbeitgeber gut zusammenpassen. Der Weg dorthin ist stets eine individuelle Geschichte, lesen Sie einige davon (Geschichten rund um SGB II §§ 16e und 16i).