Hier finden Sie die Einladung zur Versammlung am 30.09.2025.
Wenn Sie Interesse an einer individuellen Beratung haben, melden Sie sich bis zum 27.06.2025 an. Alle Infos dazu finden Sie im Schreiben oben.
Vertrauensperson
Bild: ©Thomas Hedrich
Hier finden Sie die Einladung zur Versammlung am 30.09.2025.
Wenn Sie Interesse an einer individuellen Beratung haben, melden Sie sich bis zum 27.06.2025 an. Alle Infos dazu finden Sie im Schreiben oben.
Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) steht schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, aber auch Personen, die einen Antrag auf Schwerbehinderung oder Gleichstellung stellen wollen, beratend zur Seite.
Wir unterstützen Sie unter anderem:
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Schwerbehindertenvertretung der Region 10 (Marzahn-Hellersdorf)
Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn Sie erstmalig einen Schwerbehinderten- oder Gleichstellungsbescheid erhalten haben oder wenn sich Ihr Grad der Behinderung verändert hat. Achten Sie darauf, dass Sie beglaubigte Kopien einreichen müssen. Die Schulleitung kann die Beglaubigung übernehmen.
Einen Schwerbehindertenausweis können Sie hier online beim LaGeSo beantragen. Lassen Sie sich vorab jedoch von uns beraten, worauf Sie achten sollten.
Bei dem Antrag auf Gleichstellung gibt es viel zu beachten! Bitte lassen Sie sich vorab von uns beraten.
Informationen zur Gleichstellung
Ja, den gibt es! In einem Einsatzgespräch wird i.d.R. nicht auf Nachteilsausgleiche eingegangen, die Ihnen aufgrund Ihrer Beeinträchtigung zustehen. Zu einem Einsatzgespräch ist Ihre Schulleitung nicht verpflichtet, im Gegensatz zu einem Teilhabegespräch, auf das Sie mind. 1 x jährlich einen Anspruch haben (vgl. Was wird in einem Teilhabegespräch besprochen?).
Gesprächsprotokoll zum Teilhabegespräch – Pädagogisches Personal
Gesprächsprotokoll zum Teilhabegespräch – Nichtpädagogisches Personal
Jede Schulleitung ist verpflichtet Ihnen -im Rahmen der Schuljahresvorbereitung- einmal jährlich ein Teilhabegespräch anzubieten (vgl. S. 8 der Broschüre: “Informationen für Beschäftigte mit Behinderungen in den Berliner Schulen – Ausgabe Mai 2023”).
In dem Teilhabegespräch werden die Punkte angesprochen, die Sie in den Gesprächsprotokollen zum Teilhabegespräch (s. Aktuelle Informationen der Schwerbehindertenvertretung) finden. Die genauen Absprachen sind individuell unterschiedlich und hängen von der Art Ihrer Einschränkung(en) ab.
Wir beraten Sie gern vorab!
Hinweise:
Ein Einsatzgespräch ist kein Teilhabegespräch.
Sollten sich in Bezug auf Ihren Einsatz oder Ihrer Beeinträchtigung größere Änderungen ergeben, so haben Sie erneut ein Anrecht auf ein Teilhabegespräch.
Die Inklusionsvereinbarung, die zwischen der Senatsverwaltung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung sowie dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen wurde, finden Sie hier