BAB Tom Sello zur Studie zu Maßnahmen für politisch Verfolgte der SED-Diktatur

Graphic Recording zur ersten Teilstudie des Sachstandsberichts

Stellungnahme im Ausschuss für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien

Am 5. Oktober 2022 nahm der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello im Berliner Abgeordnetenhaus Stellung zur Studie „Bestandsaufnahme und Bewertung von Maßnahmen für politisch Verfolgte im Land Berlin im Zeitraum 1990-2020“. Die Studie ist der erste Teil des Sachstandsbericht zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin, mit dem der Berliner Senat den Aufarbeitungsbeauftragten betraut hat.

Die Teilstudie untersucht und bewertet die Rehabilitierungs-, Beratungs- und Entschädigungsmaßnahmen für Verfolgte der SED-Diktatur im Land Berlin und leitet aus den Ergebnissen Handlungsempfehlungen ab.

Das Berliner Institut für Sozialforschung GmbH (BIS) hat für die Untersuchung Verfolgte der SED-Diktatur sowie Fachleute aus der Verwaltung und von Beratungsstellen interviewt. Weitere Daten lieferten unter anderem eine Online-Befragung von Verfolgten der SED-Diktatur und deren Kindern.

Stellungnahme zum Download

  • Stellungnahme zum „Sachstandsbericht zur Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin – Bestandsaufnahme und Bewertung von Maßnahmen für politisch Verfolgte im Land Berlin im Zeitraum 1990-2020“

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Die Studie zeigt aus Sicht des Aufarbeitungsbeauftragten, dass staatliche Unterstützung und Beratung von Verfolgten der SED-Diktatur dauerhafte Aufgaben sind. Der Beratungsbedarf von Betroffenen sei ungebrochen. Er fordert das Land Berlin auf, für ausreichende Kapazitäten bei der Bearbeitung von Anträgen zu sorgen.

Handlungsempfehlungen

Viele politisch Verfolgte sind der Studie zufolge von Altersarmut bedroht. Sello hält deswegen eine deutliche Erhöhung und die fortlaufende Dynamisierung der sogenannten Opferrente nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz für dringend notwendig.

Defizite sieht die Studie auch bei den Rehabilitierungsprozessen: So können Betroffene keine erneuten Anträge auf Rehabilitierung stellen, wenn ihr Antrag in früheren Zeiten abgelehnt wurde. Hier sieht Sello dringenden Handlungsbedarf. Er fordert ein grundsätzliches Recht auf Zweitantrag, das greift, wenn neue gesetzliche Regelungen den Kreis der Antragsberechtigten erweitern.

Weitere Hürden ergeben sich laut Studie auch bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden, so der Beauftragte. Betroffene sind oft nicht in der Lage, den Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und dem schädigenden Ereignis nachzuweisen. Hier ist nach Auffassung Sellos eine zeitnahe Änderung der gesetzlichen Regelungen erforderlich.