Verfassung von Berlin

Brandenburger Tor

Brandenburger Tor in Berlin

Wie alle deutschen Länder hat auch das Land Berlin eine eigene Verfassung.

Die Verfassung von Berlin (VvB) regelt insbesondere den Staatsaufbau Berlins, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie die Befugnisse der Organe des Landes Berlin.

So bestimmt die Verfassung von Berlin unter anderem,

  • dass Berlin eine Stadt und ein Land zugleich ist und daher staatliche und gemeindliche Aufgaben nicht getrennt werden (Prinzip der Einheitsgemeinde, Artikel 1 Absatz 1 VvB),
  • dass Berlin in zwölf Bezirke gegliedert ist (Artikel 4 Absatz 1 VvB),
  • dass Träger der Staatsgewalt in Berlin die Gesamtheit der Deutschen ist, die in Berlin ihren Wohnsitz haben (Artikel 2 VvB) und
  • dass das Abgeordnetenhaus von Berlin als Volksvertretung im Land aus mindestens 130 Mitgliedern und der Senat von Berlin als Landesregierung aus bis zu zehn Mitgliedern besteht (Artikel 38 Absatz 2 und Artikel 55 Absatz 2 VvB).

Die Verfassung von Berlin ist die verbindliche Leitlinie für die Politik im Land Berlin; Gesetze für das Land Berlin müssen sich im Rahmen der Landesverfassung bewegen.

Die Verfassung von Berlin kann vom Abgeordnetenhaus von Berlin nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Einzelne Verfassungsänderungen, wie zum Beispiel eine Änderung der Bestimmungen über Volksbegehren und Volksentscheide, bedürfen zudem der Zustimmung durch die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Volksabstimmung.

Die derzeitige Fassung der Verfassung von Berlin wurde nach der Wiedervereinigung am 08. Juni 1995 vom Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen. Grundlage war der Bericht der vom Abgeordnetenhaus von Berlin im Jahr 1991 berufenen En-quête-Kommission Verfassungs- und Parlamentsreform“. In einer Volksabstimmung vom 22. Oktober 1995 haben drei Viertel der abstimmenden Berlinerinnen und Berliner der neuen Verfassung zugestimmt, so dass diese am 29. November 1995 in Kraft trat. Sie löste damit die Verfassung von Berlin vom 01. September 1950 ab, die zwar für ganz Berlin erlassen worden war, aufgrund der Teilung der Stadt bis zur Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 faktisch jedoch nur im Westteil der Stadt galt. Im Jahr 1999 wurde die neue Verfassung von Berlin erheblich geändert: So wurde die Zahl der Berliner Bezirke von 23 auf zwölf verringert und wurden die Befugnisse der Bezirke gegenüber dem Senat gestärkt.

Über die Einhaltung der Verfassung von Berlin wachen die Gerichte, insbesondere der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.