Bezirksorganisation und - verwaltung

Rathaus Köpenick

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Allgemeine Informationen

Die Berliner Verwaltung ist in Hauptverwaltung (bestehend aus den Senatsverwaltungen, den ihnen nachgeordneten Behörden und nicht rechtsfähigen Anstalten) und Bezirksverwaltung (zwölf Bezirksverwaltungen einschließlich der ihnen nachgeordneten nicht rechtsfähigen Anstalten und der unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe) gegliedert. Die Hauptverwaltung ist für die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung zuständig. Die Bezirke nehmen die Aufgaben der örtlichen Verwaltung wahr. Sie sind, anders als Gemeinden, keine selbständigen Gebietskörperschaften, sondern Verwaltungseinheiten.

Organe der zwölf Bezirke sind die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt.

Die Bezirksverordnetenversammlung

Eine BVV besteht aus 55 Bezirksverordneten, die von den gemäß §§ 1 i.V.m. 22a des Landeswahlgesetzes wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die BVV ist ein Organ der Verwaltung, ihre Arbeitsweise ähnelt jedoch der eines Parlaments. Die Bezirksverordneten bilden Fraktionen entsprechend ihrer Zugehörigkeit zur selben Partei oder Wählergemeinschaft. Die BVV setzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Ausschüsse ein, in denen die Beschlüsse der BVV vorbereitet werden. Die BVV-Beschlüsse werden in den BVV-Plenarsitzungen mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht gesetzlich eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen ist.

Die BVV bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks, regt Verwaltungshandeln des Bezirksamts durch Ersuchen und Empfehlungen an (Initiativrecht) und kontrolliert es (Kontrollrecht). In den ihr gesetzlich zugewiesenen Angelegenheiten und nach vorausgegangener Initiative bzw. Kontrolle hat die BVV unmittelbare Entscheidungsbefugnisse. Gesetzlich der BVV zugewiesen sind gemäß § 12 Abs. 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) u. a. der Beschluss des Entwurfs des Bezirkshaushaltsplans (dieser wird jedoch erst durch das vom Abgeordnetenhaus zu verabschiedende Haushaltsgesetz verbindlich), die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die Entscheidung über Rechtsverordnungen zur Festsetzung von Bebauungsplänen und anderen baurechtlichen Akten und die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme und Auflösung bezirklicher Einrichtungen.

Die BVV kann zudem über alle Angelegenheiten jederzeit vom Bezirksamt Auskunft verlangen.

Das Bezirksamt

Das Bezirksamt besteht aus einer Bezirksbürgermeisterin oder einem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten, die von der BVV gewählt werden. Jedes Bezirksamtsmitglied führt einen Geschäftsbereich. Die Geschäftsbereiche werden aus den Fachämtern, Serviceeinheiten und weiteren Organisationseinheiten des Bezirksamts gebildet. Die Bezeichnung und Aufgabenstellung dieser Organisationseinheiten ist einheitlich für alle Bezirke in der Anlage zu § 37 Absatz 1 Satz 1 BezVG vorgegeben, um die Bürgerfreundlichkeit zu erhöhen (sog. einheitliche bezirkliche Ämterstruktur).

Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks. Ihm obliegt gemäß § 36 BezVG die allgemeine behördliche Tätigkeit einschließlich der Vertretung des Landes Berlin in Angelegenheiten seines Bezirks. Dies betrifft z. B. den Erlass von Bescheiden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Zudem nimmt das Bezirksamt alle bezirklichen Aufgaben wahr, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der BVV fallen.

Jedes Bezirksamtsmitglied führt die Geschäfte in seinem Geschäftsbereich in eigener Verantwortung im Namen des Bezirksamts, soweit nicht eine Entscheidung dem Bezirksamt als Kollegialorgan gesetzlich zugewiesen ist, das Bezirksamt sich Entscheidungen vorbehält oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Bezirksamtsmitgliedern bestehen. Als Kollegialorgan entscheidet das Bezirksamt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters.

Weitere Informationen

  • Rechtliche Hinweise für die Tätigkeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt

    PDF-Dokument (732.8 kB)

  • Rechtliche Hinweise zu § 8a Bezirksverwaltungsgesetz

    PDF-Dokument (58.2 kB)

  • Ausführungsvorschriften über Zuschüsse für die Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen (AV BVVFraktZ)

    PDF-Dokument (715.8 kB) - Stand: November 2019