Gesetze, Verwaltungsvorschriften und Rechtsprechung

Gesetze

Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist hinsichtlich der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, Aufgabenstellung, Befugnisse und Kontrollverfahren im Grundgesetz und verschiedenen Einzelgesetzen festgeschrieben. Von Bedeutung sind hier:

G10-Gesetz

Das Gesetz zur Beschränkung des Post- und Fernmeldegeheimnisses legt die Voraussetzungen fest, unter denen Telekommunikation und Post überwacht werden dürfen. Demnach darf die Überwachung nur erfolgen,

wenn es erforderlich ist, um drohende Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes abzuwehren, wenn Anhaltspunkte für bestimmte schwerwiegende Straftaten z.B. geheimdienstliche Agententätigkeit oder Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliegen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ist.

Die Überwachung unterliegt einem umfassenden Genehmigungsverfahren, in dem der Senator für Inneres die einzelnen Maßnahmen anordnet. Zusätzlich ist die Zustimmung der so genannten G-10-Kommission erforderlich. Die Genehmigung der Maßnahmen ist jeweils auf eine Dauer von drei Monaten befristet, danach ist eine Verlängerung in gleicher Weise wie vorstehend beschrieben erforderlich.

Nicht nur die ministerielle Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen,sondern der gesamte Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten unterliegen der Kontrolle der G 10-Kommission.

Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Auf der Basis des Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wirkt die Verfassungsschutzbehörde auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Stellen mit bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können und von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen. Weiterhin wirkt sie mit bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte.

Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für den Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung – VSA)

Die Verschlusssachenanweisung ist eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift für die Dienstkräfte des Landes Berlin und der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zum Zweck des Schutzes von Verschlusssachen.

Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes, geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Geheimhaltungsbedürftig im öffentlichen Interesse können auch Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs-, Steuer- oder sonstige private Geheimnisse oder Umstände des persönlichen Lebensbereichs sein.

  • Verschlusssachenanweisung - VSA

    PDF-Dokument (7.0 MB) - Stand: April 2024

Rechtsprechung

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Verfassungsschutzes werden von der Rechtsprechung stetig ausgelegt und interpretiert. Der Verfassungsschutz Berlin stellt aktuelle Urteile mit Verfassungsschutz-Relevanz vor. Die Anmerkungen des Verfassungsschutzes Berlin zu diesen Urteilen können als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

  • Erläuterungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.07.2005 zu den Anforderungen an den Schutz des Fernmeldegeheimnisses

    PDF-Dokument

  • Erläuterungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.04.2005 zum "additiven Grundrechtseingriff"

    PDF-Dokument