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Datenschutz und Informationsfreiheit
Jeder Einzelne hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Sichergestellt wird dieses Recht durch die datenschutzschutzrechtlichen Bestimmungen.
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gewährt Jedermann das Recht auf Akteneinsicht und -auskunft gegenüber den öffentlichen Stellen des Landes Berlin, ohne dass die Antragstellenden ein besonderes Interesse vorbringen müssten.
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht