FAQ - Häufig gestellte Fragen

Gruppe multiethznischer Geschäftsleute

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Ihre Bewerbung für Stellen und Praktika in der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.

FAQ des Zentralen Bewerbungsbüros

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbung erfolgt über das Berliner Karriereportal. In der jeweiligen Stellenausschreibung sind alle für die Bewerbung notwendigen Unterlagen aufgelistet. Oben und unten auf der Seite befindet sich der Button “Jetzt bewerben”. Beim Klicken darauf öffnet sich eine Seite auf der alle relevanten Daten abgefragt werden. Pflichtfelder sind mit einem roten Sternchen gekennzeichnet. In dem Bereich darunter können die benötigten Unterlagen hochgeladen werden. Dazu zählen mindestens:

    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse für den Nachweis der formalen Qualifikation
    • Arbeitszeugnisse oder dienstliche Beurteilungen
    • für Beschäftigte, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte

    Wenn alle Daten erfasst und Unterlagen hochgeladen sind, muss noch die Datenschutzerklärung bestätigt werden. Die Bewerbung erfolgt dann über einen Klick auf den Button “Senden”. Im Anschluss wird automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versandt.

    Über den individuellen Zugang zum Karriereportal (Account) kann die Bewerbung bearbeitet werden, sofern die ausschreibende Behörde dies freigegeben hat.

  • Wozu brauche ich einen Account im Berliner Karriereportal?

    Über den persönlichen Account im Berliner Karriereportal können alle laufenden Bewerbungen für die Berliner Verwaltung eingesehen werden.

    Sofern die ausschreibende Behörde dies freigegeben hat, ist es dort ebenfalls möglich, Unterlagen nachzureichen oder gegebenenfalls zu aktualisieren. Darüber hinaus erfolgt die gesamte Kommunikation über die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese sollte daher bei der Bewerbung unbedingt auf Richtigkeit geprüft werden.

  • Verfahrensdauer - Wie lange dauert es bis ich etwas zu meiner Bewerbung höre?

    Die Verfahrensschritte vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zum Erhalt einer Zu- oder Absage sind folgende:

    • Eingang Ihrer Bewerbung
    • Ablauf der Bewerbungsfrist
    • Prüfung der Bewerbungsunterlagen anhand der Anforderungen des Anforderungsprofils, insbesondere
      • Abschlüsse
      • Erfahrungen im Lebenslauf
      • Beurteilungen und/oder (Arbeits-) Zeugnisse
    • Erstellung der Vorauswahl
    • Beteiligung der Vorauswahlentscheidung bei den Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung)
    • Versand der Einladungen bei positiver Prüfung (mindestens 12 Tage vor dem Termin)
    • Bewerbungsgespräche
    • Auswahlentscheidung
    • Beteiligung der Auswahlentscheidung bei den Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung)
    • Versand der Zu-/Absagen (ca. 100 Tage nach Veröffentlichung der Stellenausschreibung)
  • Was ist ein Anforderungsprofil?

    Ein Anforderungsprofil (AP) ist eine Darstellung

    • des Aufgabengebiets
    • der notwendigen Qualifikation
    • der zwingenden und der gewünschten Kompetenzen

    Auf Grundlage des Anforderungsprofils wird das Interview im Bewerbungsgespräch geführt und letztlich die Auswahlentscheidung getroffen, daher ist eine vertiefte Betrachtung zur Vorbereitung empfehlenswert.

  • Was ist eine Selbstpräsentation?

    Eine Selbstpräsentation ist eine kompakte Vorstellung der eigenen Person. Hier können Visualisierungen genutzt und beispielsweise folgende Inhalte angesprochen werden:

    • Was sollte die Auswahlkommission über mich wissen?
    • Welche fachlichen Fähigkeiten habe ich?
    • Welche sozialen Kompetenzen bringe ich mit?
    • Inwiefern erfülle ich die Anforderungen des Anforderungsprofils?
    • Warum habe ich mich beworben?
  • Was ist ein standardisiertes Interview?

    Ein standardisiertes Interview folgt einem im Vorhinein festgelegten Interviewleitfaden. Im Unterschied zu einem strukturierten Interview werden im standardisierten Interview keine inhaltlichen Nachfragen gestellt oder beantwortet.
    Das bedeutet, dass Sie Ihre Antworten möglichst gut nachvollziehbar und umfassend geben sollten. Dies beinhaltet beispielsweise nähere Erläuterungen von Prozessen oder Begriffen die Ihrem Gegenüber unklar sein könnten. Aber auch sprachlich strukturierende Elemente sind häufiger notwendig und von Vorteil. Sie sollten alle Beteiligten an Ihren Gedanken zur Lösung der gestellten Aufgaben teilhaben lassen.

    Im Anschluss an das standardisierte Interview besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und auch die Mitglieder der Auswahlkommission können ergänzende Fragen formulieren.

  • Was erwartet mich im Bewerbungsgespräch?
    • 1 Interviewpartner/in
    • die Auswahlkommission bestehend aus
      • 2-3 wertende Beobachter/innen
      • 2-4 nicht wertende Beobachter/innen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung, Vertreter/in des Personalbereichs)
    • in der Regel ein standardisiertes Interview
    • bei Führungspositionen zusätzlich zum Interview ein Stehgreifvortrag und/oder ein Rollenspiel
  • Was verdiene ich im öffentlichen Dienst des Landes Berlin?

    Man muss hier zunächst zwischen dem Verdienst im Beamtenverhältnis und dem Verdienst von tariflich Beschäftigten unterscheiden.

    Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Statusamt und wird in einer Besoldungsgruppe ausgedrückt.
    Das Entgelt der Tarifbeschäftigten richtet sich nach dem geltenden Tarifvertrag (TV-L). Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Tätigkeit und wird in einer Entgeltgruppe ausgedrückt.
    Innerhalb jeder Besoldungs- oder Entgeltgruppe gibt es mehrere Erfahrungsstufen, welche nach unterschiedlichen Laufzeiten erreicht werden. Die Dauer der Laufzeit steigt mit der Erfahrungsstufe.

    Eine Angabe zur jeweiligen Besoldungs- oder Entgeltgruppe findet sich in der Stellenausschreibung. Damit ist eine unverbindliche Berechnung des Verdienstes über ein externes Angebot möglich:

Die gesuchte Antwort war nicht dabei? Dann rufen Sie uns gerne an. Alle Kontakdaten des Zentralen Bewerbungsbüros finden Sie unter dem folgenden Link. Kein Titel

  • Welche unterschiedlichen Praktika gibt es?

    Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport bietet Praktikumsplätze für Schülerinnen und Schüler, Umschülerinnen und Umschüler sowie Studierende (Pflichtpraktikum) an.

    Darüber hinaus können Rechtsreferendarinnen und -referendare ihre Verwaltungs- und Wahlstation in der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport absolvieren.

  • Wie kann ich mich bewerben?
    Die Bewerbung erfolgt über das Berliner Karriereprotal. In der jeweiligen Stellenausschreibung sind alle für die Bewerbung notwendigen Unterlagen aufgelistet. Oben und unten auf der Seite befindet sich der Button “Jetzt bewerben”. Beim Klicken darauf öffnet sich eine Seite auf der alle relevanten Daten abgefragt werden. Pflichtfelder sind mit einem roten Sternchen gekennzeichnet. In dem Bereich darunter können die benötigten Unterlagen hochgeladen werden. Dazu zählen mindestens:
    • Anschreiben
    • Lebenslauf
    • Bestätigung des Bildungsträgers, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt (Umschulung)
    • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (Studierende)
    • aktuelle Studiengangs- und Praktikumsordnung (Studierende)
    • Nachweis der Ausbildungsbehörde über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat)
    • Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung (Rechtsreferendariat)

    Wenn alle Daten erfasst und Unterlagen hochgeladen sind, muss noch die Datenschutzerklärung bestätigt werden. Die Bewerbung erfolgt dann über einen Klick auf den Button “Senden”. Im Anschluss wird automatisch eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versandt.

    Über den individuellen Zugang zum Karriereportal kann die Bewerbung in der Regel bearbeitet werden.

  • Wozu brauche ich einen Account im Berliner Karriereportal?

    Über den persönlichen Account im Berliner Karriereportal können alle laufenden Bewerbungen für die Berliner Verwaltung eingesehen werden.

    Sofern die ausschreibende Behörde dies freigegeben hat, ist es dort ebenfalls möglich, Unterlagen nachzureichen oder gegebenenfalls zu aktualisieren. Darüber hinaus erfolgt die gesamte Kommunikation über die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese sollte daher bei der Bewerbung unbedingt auf Richtigkeit geprüft werden.

  • Verfahrensdauer - Wie lange dauert es bis ich etwas zu meiner Bewerbung höre?
    Die Verfahrensschritte vom Zeitpunkt der Bewerbung bis zum Erhalt einer Zu- oder Absage sind folgende:
    • Eingang Ihrer Bewerbung
    • Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen
    • Abfrage in den Bereichen der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport
    • Auswahlentscheidung
    • Versand der Zu-/Absagen (ca. zwei Monate nach Eingang Ihrer Bewerbung)
  • Gibt es aktuell Ausschreibungen für Praktikumsplätze?
  • Bis wann muss ich mich bewerben?

    Die Bewerbung muss spätestens vier Monate vor Praktikumsbeginn im Berliner Karriereportal hochgeladen werden.

  • Gibt es feste Praktikumsplätze in der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, auf die ich mich gezielt bewerben kann?

    Nein, es wird kurzfristig eine Einsatzmöglichkeit in den angegebenen Wunschbereichen geprüft.

  • In welchen Abteilungen der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport ist ein Praktikum möglich?
    Ein Praktikum ist grundsätzlich in folgenden Abteilungen möglich:
    • Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht
    • Abteilung III – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Abteilung IV – Berlin als Sportmetropole
    • Abteilung V – Verwaltungsmodernisierung und E-Government
    • Abteilung ZS – Zentraler Service
  • Ist ein Praktikum in der Abteilung II – Verfassungsschutz der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport möglich?

    Aufgrund besonderer Sicherheitsanforderungen besteht keine Möglichkeit in der Abteilung II (Verfassungsschutz) der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport ein Praktikum zu absolvieren.

  • Welche Praktika sind entgeltlich und welche unentgeltlich?

    Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport zahlt eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 400 Euro für Fachschul-, Berufsfachschul- und Fachhochschulpraktikantinnen und –praktikanten, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren bzw. für Studierende, die an einer University of applied science oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft studieren und einen Abschluss auf Fachhochschulniveau (Bachelor) anstreben.
    Von dieser Regelung ausgenommen sind Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten, die an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Universitäten studieren (vgl. Rundschreiben IV Nr. 64/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen).

    Praktikantinnen und Praktikanten, die ihr Praktikum in Teilzeit absolvieren, erhalten die Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.

  • Werden Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder ähnliches übernommen?

    Nein, leider können keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder ähnlichem übernommen werden.