Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport zahlt eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 400 Euro für Fachschul-, Berufsfachschul- und Fachhochschulpraktikantinnen und –praktikanten, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren bzw. für Studierende, die an einer University of applied science oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft studieren und einen Abschluss auf Fachhochschulniveau (Bachelor) anstreben.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten, die an wissenschaftlichen Hochschulen bzw. an Universitäten studieren (vgl. Rundschreiben IV Nr. 64/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen).
Praktikantinnen und Praktikanten, die ihr Praktikum in Teilzeit absolvieren, erhalten die Aufwandsentschädigung anteilig entsprechend der vereinbarten regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit.