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Praktikum in der Innenverwaltung

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport bietet Verwaltungspraktika an.
Für- Studierende der Studiengänge Öffentliche Verwaltung, Public Management, Rechtswissenschaften, Verwaltungsinformatik usw.
- Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der 3. Pflichtstation (Verwaltungsstation) sowie in der 5. Station (Wahlstation)
- Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Betriebspraktikums
- Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägigen Kenntnissen in Staat und Verwaltung sowie Bewerberinnen und Bewerber, die eine verwaltungstypische Ausbildung, Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme anstreben bzw. absolvieren.
Übersicht der Praktikangebote der Innenverwaltung

Inhalt der Bewerbung
- Anschreiben mit genauem Zeitraum des geplanten Praktikums und ggf. Angabe des gewünschten Bereichs
- tabellarischer Lebenslauf
- ggf. Kopien eines Studien- oder Berufsausbildungsabschlusses, eines Arbeitszeugnisses oder Abschluss eines abgelegten Praktikums
- ggf. Kopie der Immatrikulationsbescheinigung
Allgemeine Hinweise
- Eine aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Kennziffer ist vorzugsweise über die entsprechende Stellenausschreibung im Karriereportal (online) zustellen.
- Soweit die Praktikumszeiten aufgrund von Studienordnungen gebunden sind, sind die Studienzeiten für ein Praxissemester einzuhalten.
- Wenn der Universität bzw. Hochschule oder sonstigen Einrichtung ein Praktikums- oder Ausbildungsplan für das Praktikum vorgelegt werden muss, ist dieses im Anschreiben zu vermerken.
- Für das Praktikum wird in der Regel kein Entgelt gezahlt.
- Ausnahmen gibt es für Fachschul-, Berufsfachschul- und Fachhochschulpraktikantinnen und –praktikanten, die ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren bzw. für Studierende, die an einer University of applied science oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaft studieren und einen Abschluss auf Fachhochschulniveau (Bachelor) anstreben.
- Es werden keinerlei Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ähnliches übernommen.
- Während des Praktikums besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
- Individuelle Regelungen und Absprachen können getroffen werden.
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport