Vereine

Der organisierte Sport bildet mit rund 2.500 Vereinen die Grundlage für das vielseitige Angebot und die daraus resultierenden zahlreichen Erfolge. Die meisten von ihnen sind in sportartenbezogenen Fachverbänden organisiert und gehören dem Landessportbund Berlin e.V. (LSB) an. Somit ist der LSB mit rund 650.000 Mitgliedern die größte gemeinnützige Organisation der Stadt. Zu den Aufgaben gehört die Koordinierung sämtlicher Aktivitäten im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Jugendarbeit.

Die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport unterstützt förderungswürdige Vereine finanziell und beratend mit unterschiedlichen Maßnahmen.

Männchen mit geballten Fäusten zwischen einem Paragraphenzeichen

Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Sportvereinen

Die Anerkennung der sportlichen Förderungswürdigkeit richtet sich nach dem Gesetz über die Förderung des Sports im Land Berlin (Sportförderungsgesetz-SportFG, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.Dezember 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 560).
Nach § 3 Absatz 1 SportFG können Sportorganisationen gefördert werden, wenn sie durch das für den Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sind. Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind in § 3 Absatz 2 SportFG in Verbindung mit § 2 Absatz 1 SportFG geregelt. Demnach kann eine Sportorganisation anerkannt werden, wenn sie

  • gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung durch Förderung des Sports verfolgt,
  • dies durch einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer nachweist,
  • auf ihrem Fachgebiet sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Arbeit leistet,
  • die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bietet,
  • der innere Aufbau und die Tätigkeit der Sportorganisation demokratischen Grundsätzen entspricht.

Sportorganisationen im Sinne des Gesetzes sind gemäß § 2 Absatz 1 SportFG Vereine, deren Hauptzweck die Durchführung eines selbstorganisierten Sportbetriebes ist. Fehlen die Voraussetzungen für eine Förderung oder fallen sie später weg, ist gemäß § 3 Absatz 5 SportFG der Anerkennungsbescheid zurückzunehmen oder zu widerrufen.

Die Prüfung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt ausschließlich auf Antrag und nur bei Vorliegen aller hierfür erforderlichen Unterlagen. Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson finden Sie im Kontaktblock.

Basketball in einer Turnhalle

Nutzung der öffentlichen Sportanlagen des Landes Berlin für Vereine

Das Land Berlin stellt eine große Zahl vielfältigster Sportanlagen sowohl für den Breiten-, Schul- und Freizeitsport als auch für den Spitzensport zur Verfügung. Diese seit Jahrzehnten bewährte Förderung ist die Grundlage für die Arbeit und das Angebot der Vereine und für die zahlreichen Erfolge, die daraus erwachsen. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass die Vereine als sportlich förderungswürdig anerkannt sind. Die kostenfreie Bereitstellung der Sportanlagen ist die umfangreichste Förderung des Landes Berlin für den organisierten Sport.

  • Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen (SPAN)

    PDF-Dokument (536.8 kB)

Illustration einer Bauplanung und deren Umsetzung

Förderung von Vereinsinvestitionen

Von besonderer Bedeutung für die Arbeits- und Leistungsfähigkeit des organisierten Sports ist das seit über 40 Jahren bestehende Vereinsinvestitionsprogramm. Danach können förderungswürdige Berliner Sportvereine Zuwendungen vom Land Berlin für den Kauf, die Errichtung und die Unterhaltung von Sportanlagen einschließlich des gegebenenfalls notwendigen Grunderwerbs erhalten. Das Sportförderungsprogramm beruht auf § 15 Absatz 1 Nr. 6 des Sportförderungsgesetzes und ist eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Gruppe aktiver Menschen

Förderung von Projekten - Das Berliner Teilhabeprogramm

Sportvereine können über das Teilhabeprogramm finanzielle Unterstützung für eigene Projekte beispielsweise in den Bereichen Inklusion, Integration, Senioren sowie Frauen und Mädchen erhalten. Das Programm dient dabei der Verwirklichung der Leitlinie der Sportmetropole „Berlinerinnen und Berliner treiben Sport – Vielfalt für Viele“. So sollen die geförderten Projekte speziellen Zielgruppen die Teilhabe an gesundheitsförderlicher Bewegung und Sport ermöglichen und erleichtern und damit zum aktiven sozialen Miteinander bzw. zur Inklusion beitragen. Im Fokus sind dabei vor allem am Sportgeschehen unterrepräsentierte Gruppen, die über die Projekte den Einstieg in regelmäßige körperliche Aktivitäten, Bewegung bzw. Sport im Alltag finden.

Akten mit Aufschrift Ehrenamt und Verein

Ehrenamtliches Engagement im Sport

Die rund 60.000 ehrenamtlich Engagierten in den über 2.000 Berliner Sportvereinen sind die größte Stärke des Berliner Sports. Ohne sie wäre die enorme und vielfältige Arbeit in den Vereinen, Fachverbänden und Sportarbeitsgemeinschaften nicht realisierbar. Die ehrenamtlichen Helfer bilden dabei auch das Fundament für eine erfolgreiche Jugendarbeit. Darüber hinaus sind es auch heutzutage meist Ehrenamtliche, die die Vereine organisieren und verwalten.

Ziel des Berliner Senats ist es, die Rahmenbedingungen für Engagement und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements hat der Senat in den letzten Jahren unter anderem folgende Instrumente der Anerkennungskultur eingeführt:

Berliner Ehrenamtskarte

Die Berliner Ehrenamtskarte ist für überdurchschnittlich engagierte Bürgerinnen und Bürger bestimmt. Mit der Karte bekommen diese Menschen als Dankeschön für ihren Einsatz Vergünstigungen bei zahlreichen öffentlichen und privaten Einrichtungen.

Berliner FreiwilligenPass

Der Berliner FreiwilligenPass ist ein Nachweis für bürgerschaftliches Engagement und soll Dank und Anerkennung der Leistungen zum Ausdruck bringen. Außerdem kann er mit einer Beschreibung der dabei geförderten Kompetenzen als Nachweis des gezeigten Einsatzes bei Bewerbungen oder Anrechnungsverfahren in Bildung und Beruf eingesetzt werden.

Landessportbund Berlin

Ehrenamtliches Engagement wird auf verschiedene Weise auch maßgeblich durch den Landessportbund Berlin unterstützt.

Ansprechpersonen in den Bezirken

Zuständig für die Vergabe von Nutzungszeiten in den Sportanlagen und entsprechende Verträgen mit den jeweiligen Vereinen sind die Sportämter. Weitere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite.