Zuwanderung, Asyl und Aufenthaltsbeendigung

Referat I B - Einwanderung und Asyl und Referat I D - Sicherheit und Rückkehrmanagement

Integration

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist als oberste Landesbehörde zuständig für Grundsatzfragen der Ausländerpolitik (Aufenthaltsrecht, Asylrecht). Dazu gehört insbesondere die Mitwirkung an der Erarbeitung von bundeseinheitlichen Vorschriften und deren Umsetzung im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern. Zunehmende Bedeutung gewinnt die Umsetzung von Regelungen des europäischen Asyl- und Flüchtlingsrechts. Außerdem werden Eingaben und Petitionen hier bearbeitet.

Die Behörde übt auch die Fachaufsicht über das Landesamt für Einwanderung aus, d.h. sie hat die Umsetzung und Einhaltung der entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen sicherzustellen und auf eine einheitliche Verwaltungspraxis in Fragen der Einreise, der Aufnahme, des Aufenthalts sowie bei Rückführungsmaßnahmen hinzuwirken.

Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts (Prüfung aufenthaltsrechtlicher Anträge, Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften etc.) ist das Landesamt für Einwanderung zuständig.

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