Glücksspielaufsicht

Euroscheine und Münzen

Euroscheine und Münzen

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Referat I C – ist oberste Landesbehörde für das Glücksspielwesen. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Die Ordnungsaufgaben für länderübergreifende Glücksspielerlaubnisse oder vom Land Berlin veranstaltete Glücksspiele,
  • die Aufsicht über die Spielbank Berlin,
  • die Fachaufsicht über das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – Zentrale Einwohnerangelegenheiten – in Angelegenheiten des Glücksspielwesens und
  • die Staatsaufsicht über die Deutsche Klassenlotterie und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie.

Das Land Berlin betreibt gemeinsam mit anderen Bundesländern die Gemeinsame Klassenlotterie (GKL).

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) – II A – ist auf dem Gebiet des Glücksspielwesens zuständig für die sonstigen Ordnungsaufgaben bei der Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien, Ausspielungen, Sportwetten und Pokerspielen, die nicht von der Spielbank veranstaltet werden, einschließlich der Aufgaben nach dem Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag und nach dem Glücksspielstaatsvertrag.

Das Referat für Zentrale Einwohnerangelegenheiten hat seinen Dienstsitz in der Friedrichstr. 219, 10958 Berlin.

Abschließend werden einige Rechtsgrundlagen des Glücksspielwesens zum Download zur Verfügung gestellt. Dieses Informationsangebot begründet jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Bestimmungen.

Hinweise

  • Die folgenden pdf-Dateien sind nicht barrierefrei. Alternativ können Sie sich an die im rechten Kontaktblock genannten Ansprechpersonen wenden.
  • Auszug aus dem Strafgesetzbuch

    PDF-Dokument (8.3 kB)

  • Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin

    PDF-Dokument (35.7 kB) - Stand: 15.12.2007

  • Auszug aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz

    PDF-Dokument (12.0 kB) - Stand: 29.06.2012

  • Verordnung über die Satzung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin

    PDF-Dokument (38.4 kB) - Stand: 17.02.2004

  • Fünftes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel mit Glücksspielstaatsvertrag

    PDF-Dokument (2.4 MB) - Stand: 22.03.2021

  • Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

    PDF-Dokument (98.1 kB) - Stand: 04.10.2021

  • Spielordnung der Spielbank Berlin

    PDF-Dokument (12.8 kB) - Stand: 16.01.2008

  • Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken in Berlin

    PDF-Dokument (39.7 kB) - Stand: 08.02.1999

Schulungen zum Erwerb von Sachkundenachweisen

Sachkundenachweise werden durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung erworben. Der Inhalt, die Dauer und die Rahmenbedingungen für diese Schulungen werden durch die Verordnung zur Schulung des Personals von Wettvermittlungsstellen nach § 19 Absatz 1 Nummer 4 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (Wettvermittlungsstellen-SchulungsVerordnung) näher bestimmt.
Die Durchführung der Schulung erfolgt durch Einrichtungen, die den in der Wettvermittlungsstellen-SchulungsVerordnung festgelegten Anforderungen entsprechen.

  • Wettvermittlungsstellen-Schulungsverordnung

    PDF-Dokument (62.6 kB) - Stand: 29.04.2020

Schulungseinrichtungen zum Erwerb der Sachkundenachweise nach der Wettvermittlungsstellen-SchulungsVerordnung

  • Merlato GmbH
    Annenheider Straße 257
    27755 Delmenhorst
    Tel.: +49 (0) 4221 2890469
    Fax: +49 (0) 4221 7801586
    E-Mail: info@merlato.de
    Web: www.merlato.de
    Schulungsort: Berlin
  • Weiterbildung Michael Piskol
    Brunnenstraße 8
    01979 Lauchhammer-Mitte
    Tel.: 0151 1871 4624
    Email: michaelpiskol@web.de
    Schulungsort: Berlin