Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO)

GGO

Die GGO enthält für die Verwaltung verbindliche Bestimmungen (Verwaltungsvorschriften), die das Geschäftsverfahren in den Behörden des Landes Berlin regeln. Die Berliner Verwaltung im Sinne der Geschäftsordnung umfasst als Behörde die Senatsverwaltungen und Bezirke und die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nicht rechtsfähigen Anstalten und die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe (§ 2 Absatz 2 und 3 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes).

Die Organisations- und Verfahrensvorschriften der Geschäftsordnung regeln die innnerbehördliche Verwaltungstätigkeit. Sie gliedern sich in einen Allgemeinen Teil – GGO I und einen Besonderen Teil – GGO II. Die Vorschriften der GGO II gehen als besonderee Vorschriften ggf. den Bestimmungen der GGO I vor.