Coronavirus in Berlin
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Verfassung von Berlin
vom 23. November 1995 (letzte berücksichtige Änderung: Art. 70, geändert durch Gesetz vom 22. März 2016)
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 8. Juni 1995 folgende Verfassung beschlossen, der die Bevölkerung Berlins in der Volksabstimmung vom 22. Oktober 1995 zugestimmt hat:
Vorspruch
In dem Willen, Freiheit und Recht jedes einzelnen zu schützen, Gemeinschaft und Wirtschaft demokratisch zu ordnen und dem Geist des sozialen Fortschritts und des Friedens zu dienen, hat sich Berlin, die Hauptstadt des vereinten Deutschlands, diese Verfassung gegeben: