Ehrenpatenschaft des Regierenden Bürgermeisters für Mehrlingsgeburten

Seit dem 1. August 2003 übernimmt der Regierende Bürgermeister von Berlin eine Ehrenpatenschaft für Mehrlingsgeburten ab drei Kindern. Die Ehrenpatenschaft des Regierenden Bürgermeisters wird durch ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters an die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigte / den Erziehungsberechtigten und eine namentliche Urkunde für jedes Kind bestätigt. Sonstige Ansprüche können aus der Patenschaft nicht hergeleitet werden.

Die Senatskanzlei führt ein Buch über die vom Regierenden Bürgermeister übernommenen Ehrenpatenschaften.

  • Merkblatt Ehrenpatenschaft

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