Illumination des Brandenburger Tores

Brandenburger Tor Dezember 2016

Entscheidungsnotwendigkeit und verantwortlicher Umgang

Die Frage der Kriterien einer Illumination des Brandenburger Tors wird angesichts der erhöhten Intensität der Terrortätigkeit öffentlich diskutiert. Nach den bisherigen jeweiligen Anstrahlungen gibt es immer wieder Anfragen hierzu. Vor diesem Hintergrund verdeutlichen wir die bestehenden Regeln zur Anstrahlung des Brandenburger Tors.

Grundsätzlich gilt: Die Entscheidungskompetenz liegt beim Regierenden Bürgermeister. Auf seine Anordnung kann das Brandenburger Tor aus besonderem Anlass angestrahlt werden. Kriterien dafür sind:

  • Ereignis terroristischer Natur. Dies schließt Unglücksfälle und sonstige Ereignisse wie Jahrestage etc. pp. grundsätzlich aus.
  • Das Ereignis hat in einer der Partnerstädte Berlins stattgefunden.
  • Darüber hinaus kann die Anstrahlung auch bei einem entsprechenden Ereignis in Städten, mit denen Berlin eine besondere Verbundenheit hat, vom Regierenden Bürgermeister angeordnet werden.
  • Weiterhin kann bei herausragenden Ereignissen von historischer, politischer und globaler Bedeutung mit unmittelbarem Bezug zu Berlin die Illumination vom Regierenden Bürgermeister angeordnet werden.
  • Ausgenommen von der vorgenannten Regelung ist die bisher einzige regelmäßige Illumination im Rahmen des jährlich stattfindenden Lichterfestes. Der künstlerische Charakter und die Illumination weiterer Objekte zum gleichen Zeitpunkt stellen diese Nutzung außerhalb des hier geregelten Kontextes. Gleichwohl trifft die grundlegende Entscheidung für diese Veranstaltung ebenfalls der Regierende Bürgermeister.