Stadtältestenwürde

Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die mehr als 20 Jahre lang der Stadt Berlin in Wahl- oder Ehrenämtern gedient haben und die älter als 65 Jahre sind, können Stadtälteste werden. Bei außergewöhnlichen Verdiensten, vor allem um die Entwicklung und Festigung der Demokratie und um die Wiedervereinigung Berlins, können diese Fristen unterschritten werden.

Der Senat verleiht die Stadtältestenwürde im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus meistens anlässlich eines bedeutenden Ereignisses im Leben des oder der Betroffenen. Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen.

Die Ausgezeichneten bekommen eine vom Regierenden Bürgermeister und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterschriebene Ernennungsurkunde. Zur Hervorhebung des Rangs dieser besonderen Würde soll die Zahl lebender Stadtältester nicht über 40 steigen. Der Senat lädt die Stadtältesten zu Feierlichkeiten als Ehrengäste ein. Sie bekommen kostenlos das Berliner Amtsblatt und Jahreskarten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Bis Ende 2021 erhielten 271 Personen die Stadtältestenwürde.

Übersicht aller Stadtältesten

Geschichte der Stadtältestenwürde

Die rechtliche Grundlage für die Ernennung von Stadtältesten existiert seit 1808. Die ersten Stadtältesten waren 1820 die Kommunalpolitiker Carl Christoph Natorp und Johann Ernst Meinhoff. Beide hatten drei Wahlperioden lang als unbesoldete Stadträte gearbeitet. Eine Wahlperiode dauerte damals sechs Jahre. Natorp war Königlicher Haupt-Banko-Buchhalter. Meinhof engagierte sich in der königlichen Verwaltung für die Armen Berlins. Beide zogen sich aus gesundheitlichen Gründen zurück, Meinhoff im Jahr 1819, Natorp 1820. Zu diesem Anlass wurden sie am 20. Juli 1820 mit der Stadtältestenwürde ausgezeichnet. Meinhoff konnte die anschließend angefertige Urkunde nicht mehr entgegennehmen: Er war bereits am fünften August 1820 gestorben.

Während der Teilung Berlins 1948-1990 verlieh der Ostberliner Magistrat die Stadtältestenwürde nicht, während der West-Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus diese Tradition weiterführten.