Ausbildungsmöglichkeiten für Rechtsreferendare/-referendarinnen in der Landesvertretung

Anforderungsprofil/Aufgabenbeschreibung

Kurzgutachten zu verfassungs- und verwaltungsrechtlichen sowie europarechtlichen Problemen, Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse des Bundesrates und des Deutschen Bundestages (je nach Verwendungsschwerpunkt Rechtsausschüsse oder Fachausschüsse, z.B. für Innere Angelegenheiten, Arbeit und Soziales, Gesundheit usw.) sowie Sachverständigenanhörungen, Fertigen von Sitzungsberichten, Mitarbeit an Entscheidungsvorschlägen für den Senat im Rahmen von Abstimmungen im Bundesrat, Aktenvorträge, mündliche Berichterstattungen und schriftliche Sachverhaltsdarstellungen im Rahmen der laufenden Mitarbeit an aktuellen Gesetzgebungsvorhaben.

Vermittelte Rechtsgebiete je nach Verwendungsschwerpunkt:
Verfassungsrecht im weitesten Sinne, insbesondere Staatsorganisationsrecht und Gesetzgebungsverfahren, Straf- und Zivilrecht sowie alle Gebiete des öffentlichen Rechts im Rahmen aktueller Gesetzgebungsvorhaben.

Einsatzort
Rotes Rathaus mit Gelegenheit zur Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse von Bundesrat und Deutschem Bundestag. In den Monaten Juli und August ist wegen der sitzungsfreien Zeit von Bundestag und Bundesrat keine Ausbildung möglich.

Ansprechpartner: Referat I A
Telefon: 030/ 9026-2221