Unternehmensvertrag mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) wird erneuert

In seiner heutigen Sitzung hat der Senat dem Abschluss eines neuen Unternehmensvertrags zwischen dem Land Berlin und den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR), Anstalt des öffentlichen Rechts, zugestimmt. Eine entsprechende Vorlage hatte Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen zusammen mit Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer eingebracht. Der Vertrag soll am 1.1.2016 in Kraft treten und für die Dauer von 15 Jahren gelten.

Senator Kollatz-Ahnen, der Vorsitzender des BSR-Aufsichtsrates ist, nannte die BSR ein kommunales Vorzeigeunternehmen. “Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe sind heute eines der wettbewerbsfähigsten Unternehmen der Abfallwirtschaft in Deutschland. Dass die BSR darüber hinaus zur Gruppe der führenden Entsorger in Europa gehört, ist auch das Ergebnis des bisherigen Unternehmensvertrags. Auf dessen Grundlage hat die BSR in den vergangenen 15 Jahren ihre Effizienz und Produktivität beeindruckend gesteigert. Mit der neuen Vereinbarung wird sichergestellt, dass das Unternehmen auch künftig seine Spitzenposition sichern und sich zugleich für neue Aufgaben öffnen kann.”

Cornelia Yzer, Fachsenatorin und Mitglied der Gewährträgerversammlung der BSR: “Die Neuauflage des Unternehmensvertrages muss drei unterschiedliche Interessenslagen zusammenführen: Die BSR benötigt Planungssicherheit, die Belegschaft, als einer der größten Berlins, verdient faire Entlohnung und die Wirtschaft muss sich im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit auf ausgewogene Gebühren verlassen können. Denn Preise für Abfallentsorgung sind auch ein Standortfaktor. Mit diesem Vertrag haben wir diese Quadratur des Kreises geschafft und können von einem guten Ergebnis für alle Betroffenen sprechen.”

Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Land und der BSR läuft zum 31.12.2015 aus. Sie hatte das Ziel, die Leistungsfähigkeit der BSR zu verbessern. In diesem Rahmen wurden in den Jahren 2000-2015 fünf Effizienzprogramme umgesetzt, welche die Wirtschaftlichkeit der BSR deutlich erhöht haben. So gelang es, die BSR zu einem der wettbewerbsfähigsten fünf Entsorgungsunternehmen in Deutschland zu entwickeln. Die Zielvereinbarung bot der BSR zugleich eine Perspektive für die Tätigkeit im Bereich der Abfallentsorgung und Straßenreinigung sowie eine Garantie der Rechtsform als Anstalt des öffentlichen Rechts.

Ziel der Anschlussvereinbarung ist es, die BSR weiterzuentwickeln: Unter Beachtung ihrer sozialen Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll sie ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger Berlins auch weiterhin in der gewohnten Qualität zu einem Tarif anbieten, der im Vergleich mit den besten fünf Großstädten in Deutschland besteht. Hierzu werden in den kommenden fünf Jahren – bis 2020 – die Tarifsteigerungen auf maximal 1,9 Prozent jährlich begrenzt.

Als wachsende Stadt und attraktive Tourismusdestination steht Berlin in Bezug auf die Stadtsauberkeit vor neuen Herausforderungen, denen der Senat aktiv begegnen will. Deshalb ermöglicht der Vertrag dem Unternehmen, zunächst im Rahmen eines Pilotprojektes neue Aufgaben wahrzunehmen, etwa im Bereich der Reinigung von Park- und Grünanlagen sowie von Waldflächen. Die Kosten für diese Leistungen sollen aus Abführungen der BSR an den Landeshaushalt finanziert werden.

Im Rahmen des Unternehmensvertrags verpflichtet sich die BSR weiterhin, mit einer aktiven Personalpolitik den demographischen Herausforderungen für das Unternehmen gerecht zu werden und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bestmöglich zu erhalten. Im Mittelpunkt steht hierbei u.a. die Nachwuchsgewinnung: In den kommenden Jahren wird die BSR zunächst durchschnittlich 350 Menschen jährlich ausbilden bzw. zusammen mit externen Trägern in Beschäftigungsinitiativen einsetzen. Dabei sollen auch die beruflichen Perspektiven für An- und Ungelernte sowie für Menschen mit Einstiegsschwierigkeiten verbessert werden.