Einschätzung der Statistikbehörden zur Kreditaufnahme durch eine BVG-Finanzierungsgesellschaft

Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR stehen in den kommenden Jahren vor der Herausforderung, in großem Umfang Investitionen in die Modernisierung und Erweiterung ihrer Fahrzeugflotte zu tätigen. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Wachstums der Stadt, der beabsichtigten weiteren Stärkung des ÖPNV gegenüber dem motorisierten Individualverkehr und des hohen Durchschnittsalters insbesondere der U-Bahnen sind diese Investitionen dringend nötig, um auch in Zukunft ein quantitativ ausreichendes, qualitativ hochwertiges und verlässliches Angebot sicherstellen zu können.

Nach den Vorstellungen von Senat und BVG sollen bis zum Jahr 2035 insgesamt 3,1 Milliarden Euro in neue Fahrzeuge für die BVG investiert werden. Diese Investitionen sollen über eine eigens dafür gegründete Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft als 100-prozentige Tochter der BVG finanziert werden; die Gesellschaft soll die dafür erforderlichen Kredite aufnehmen können und keine anderen Aufgaben wahrnehmen. Die dafür gewählte Organisationsform schafft ein hohes Maß ans Transparenz, indem sichergestellt wird, dass die Gesellschaft ausschließlich für die Fahrzeugfinanzierung Kredite aufnehmen kann, die wiederum klar abgegrenzt sind von Krediten, die die BVG zur Finanzierung von sonstigen Aufgaben aufnimmt.

Zu dieser Organisationsform haben nun die Europäische Statistikbehörde Eurostat sowie das Statistische Bundesamt Abstimmungsbedarf signalisiert und unter anderem die Frage aufgeworfen, ob eine Kreditfinanzierung über diese neue Gesellschaft nicht vollständig dem Staat zuzurechnen sei – im Gegensatz zu Verbindlichkeiten der BVG selbst. Dabei beziehen sie sich auf Anwendungsfälle aus dem Eisenbahnsektor in anderen Ländern, die sich aber strukturell in einigen Aspekten von der BVG unterscheiden.

Die BVG gehört nach dem sogenannten „Schalenkonzept“ nicht zur inneren Schale des staatlichen Sektors, da sie sich zum überwiegenden Teil nicht aus staatlichen Mitteln finanziert, sondern über am Markt erwirtschaftete private Fahrgast-Entgelte. Deshalb sind ihre Schulden von gegenwärtig knapp 700 Mio. Euro nicht Teil der Staatsschulden Berlins.

Dazu erklärte Berlins Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der BVG ist: „Die vorläufige Einschätzung der Statistikbehörden kam für uns überraschend. Wir werden uns im Dialog mit den Statistikbehörden um eine Lösung bemühen, die im Einklang mit den europäischen und deutschen Regelungen für die Kreditaufnahme öffentlicher Unternehmen steht und gleichzeitig die dringend nötigen Investitionen in den Fuhrpark der BVG ermöglicht.

Wir haben uns bei der Konzipierung der Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft jederzeit an den Maßstäben orientiert, die bisher für die Kreditaufnahme von überwiegend am Markt tätigen öffentlichen Unternehmen angelegt wurden. Wir wollen mehr Transparenz schaffen und die Darstellung der Fahrzeugfinanzierung von der Darstellung des laufenden Betriebs trennen. Das Gesamtergebnis der BVG bleibt unverändert.“